Deutschland: Keine Änderungen bei kommunaler Wärmeplanung im Gebäudemodernisierungsgesetz
Der Bund hat am 13. Mai 2026 ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet, das keine Änderungen für die kommunale Wärmeplanung vorsieht. In einer Antwort auf die Kleine Anfrage 21/5405 der AfD‑Fraktion erklärte die Bundesregierung, dass die bestehenden Vorgaben des Leitfadens Wärmeplanung weiterhin gelten.
Leitfaden Wärmeplanung bleibt unverändert
Der Leitfaden Wärmeplanung enthält methodische Vorgehensweisen für die Erstellung kommunaler Wärmepläne. Laut der Antwort des Ministeriums sind diese Empfehlungen auch nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes gültig und werden nicht durch neue Regelungen ersetzt.
Finanzielle Unterstützung für die Bundesländer
Zur Umsetzung der Wärmepläne stellt der Bund den Ländern im Zeitraum von 2024 bis 2028 insgesamt 500 Millionen Euro bereit. Diese Mittel sollen die Erstellung und Aktualisierung der Pläne unterstützen.
Offizielle Stellungnahme
In dem Schreiben mit dem Aktenzeichen 21/6237 heißt es wörtlich: „Änderungen sind nicht geplant.“ Damit betont die Bundesregierung, dass das Gesetz keine neuen Vorgaben für die kommunale Wärmeplanung enthält.
Hintergrund der Anfrage
Die AfD‑Fraktion hatte im Rahmen einer Kleinen Anfrage geklärt, ob das neue Gebäudemodernisierungsgesetz Auswirkungen auf die bereits bestehenden Planungsinstrumente habe. Die erhaltene Antwort stellt klar, dass keine Änderungen vorgesehen sind.
Ausblick
Die Fortführung des Leitfadens und die bereitgestellten Fördermittel deuten darauf hin, dass die Bundesregierung die bestehende Wärmeplanungsstruktur weiter stützt, ohne neue gesetzliche Vorgaben zu schaffen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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