Deutschland: Bundesregierung bestätigt Verzicht auf externe Beratung beim Entwurf zur Kraftwerkstrategie
Die Bundesregierung teilte mit, dass bei der Erstellung des Referentenentwurfs zum Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom keine externen Beratungs‑ und Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen wurden. Die Information stammt aus einer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/5888) vom 10. Februar 2021.
Hintergrund der Anfrage
Die Kleine Anfrage des Bundestagsausschusses für Haushalt richtete sich nach Angaben des Ministeriums darauf, ob externe Beratungsleistungen bei der Ausarbeitung des Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom (auch Kraftwerkstrategie genannt) genutzt wurden. Die Bundesregierung beantwortete die Anfrage mit Verweis auf die internen Vorgänge im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Ablauf der Konsultationen
Das BMWE befand sich seit Januar 2026 im regelmäßigen Austausch mit Marktakteuren, Verbänden und anderen Interessensträgern. Nach einer Grundsatzeinigung mit der Europäischen Kommission im Januar 2026 begann die Ausarbeitung des Referentenentwurfs. Zwischen dem 6. Januar und dem 19. Mai 2026 fanden insgesamt zwölf Gespräche statt.
Beteiligte Personen
An drei der Termine nahm Bundeswirtschaftsminister Katherina Reiche (CDU) teil, während die übrigen Sitzungen von Staatssekretär Frank Wetzel geleitet wurden. Die Gespräche umfassten Vertreter von Unternehmen, Verbänden sowie die Bundesnetzagentur.
Regierungsstatement
Die Bundesregierung betonte, dass das Verfassen von Gesetzesentwürfen zum Kernbereich ministerieller Tätigkeit gehöre und von den zuständigen Mitarbeitenden des BMWE übernommen werde. Externe Beratungs‑ und Unterstützungsleistungen seien nicht in Anspruch genommen worden.
Ziel des Gesetzes
Das Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom, umgangssprachlich als Kraftwerkstrategie bezeichnet, soll die Versorgungssicherheit gewährleisten, neue Kapazitäten bereitstellen und die Besondere Gebührenverordnung BNetzA anpassen.
Nächste Schritte
Nach Abschluss des Referentenentwurfs folgt die parlamentarische Beratung im Bundestag, gefolgt von möglichen Abstimmungen und der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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