Bundesregierung bestätigt Wahrheitsgehalt ihrer Angaben im IGH-Verfahren gegen Nicaragua
Kerninformation
Die Bundesregierung hat in einer Antwort vom 21. April 2025 erklärt, dass ihre im Internationalen Gerichtshof (IGH) gemachten Angaben zum Verfahren Nicaragua gegen Deutschland „wahrheitsgemäß und vollständig“ seien. Die Erklärung erfolgte als Reaktion auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, die am 9. Januar 2026 veröffentlicht wurde.
Hintergrund des Verfahrens
Im Jahr 2023 hatte Nicaragua ein Verfahren vor dem IGH eingeleitet und dabei die deutsche Beteiligung am Konflikt zwischen Israel und Gaza thematisiert. Die Klage richtet sich gegen Deutschland wegen angeblicher Lieferungen von Rüstungsgütern an Israel.
Aussagen der Regierung
Die Bundesregierung teilte mit, dass im Jahr 2023 keine Waffen aus Beständen der Bundeswehr an Israel geliefert wurden. Stattdessen seien ausschließlich medizinische Hilfsgüter und Schutzhelme exportiert worden. Diese Darstellung wurde öffentlich vor dem IGH wiederholt.
Parlamentarische Nachfrage
Abgeordnete der Fraktion Die Linke stellten in ihrer Anfrage die Frage, ob die Angaben der Regierung vollständig seien. Dokumente des Verteidigungsministeriums, die den Abgeordneten vorlagen, ließen Zweifel an der Vollständigkeit der Angaben aufkommen und forderten eine genauere Offenlegung.
Erklärung zum Einvernehmen mit Israel
Die Bundesregierung führte aus, dass ein Einvernehmen mit Israel ausschließlich die Vertraulichkeit der Rüstungskooperation betreffe. Nach diesem Einvernehmen dürften in einem öffentlichen Verfahren keine detaillierten Angaben zu den tatsächlich gelieferten Gütern gemacht werden. Die israelische Zustimmung zur Veröffentlichung der Angaben sei rechtlich erforderlich gewesen, jedoch gebe sie keinen Aufschluss über den Wahrheitsgehalt der Aussagen.
Rechtlicher Kontext
Unter Verweis auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Köln vom 26. Mai 2025 betont die Bundesregierung, dass das Einvernehmen keine weitergehenden Fragen zur Art der Lieferungen beinhaltet habe. Das Urteil bestätige, dass die Vertraulichkeit der Kooperation nicht automatisch die Vollständigkeit der gemachten Angaben beweise.
Ausblick
Die Bundesregierung wird nun prüfen, inwieweit weitere Informationen zu den Lieferungen im Rahmen des IGH-Verfahrens offengelegt werden können. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, wie das IGH auf die vorgebrachten Argumente und die Dokumente des Verteidigungsministeriums reagieren wird.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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