Zentrale Aufgabe des BKA
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion bestätigt, dass das Bundeskriminalamt (BKA) im polizeilichen Gefüge des Bundes und der Länder eine zentrale Stelle im Kampf gegen die Verbreitung sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen übernimmt.
Zuständigkeit der Länder
Nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes liegen die Strafverfolgungsaufgaben grundsätzlich bei den Strafverfolgungsbehörden der Länder; das BKA unterstützt diese jedoch koordinierend, insbesondere durch die spezialisierte Gruppe SO4.
Personelle Ausstattung
Für das laufende Haushaltsjahr 2026 sieht die Bundesregierung 130 Planstellen im BKA für den Arbeitsbereich „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ vor.
Finanzielle Mittel
Bis dato wurden im selben Haushaltsjahr Sach‑ und IT‑Mittel in Höhe von 553.500 Euro für diesen Arbeitsbereich ausgegeben.
Internationale Zusammenarbeit
In ihrer Funktion als nationale Zentralstelle verarbeitet das BKA internationale Hinweise und pflegt den Austausch mit ausländischen Partnerbehörden.
Priorisierung der Ressourcen
Die vorhandenen personellen Ressourcen werden schwerpunktbasiert priorisiert und zugewiesen, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen und auf aktuelle phänomenologische Entwicklungen zu reagieren.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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