Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion erklärt, dass die Datenanalyse‑Software des US‑Unternehmens Palantir Technologies nicht in den gemeinsamen Kooperationsplattformen von Polizei und Verfassungsschutz eingesetzt wird. Die Aussage bezieht sich auf die Nutzung der Softwareprodukte, insbesondere des Systems „Gotham“, das laut Hersteller im Bereich der Kriminalitäts‑ und Terrorismusbekämpfung Anwendung finde.
Hintergrund der Anfrage
Die AfD‑Fraktion stellte im Rahmen einer Kleinen Anfrage nach, welche Rolle von Palantir‑Systemen in den in Deutschland betriebenen Zentren und Arbeitsgruppen von Polizei und Verfassungsschutz ausgehe. Ziel war es, Klarheit über mögliche gemeinsame Nutzung und damit verbundene datenschutzrechtliche Implikationen zu erhalten.
Produktbeschreibung von Palantir
Palantir Technologies bietet mit „Gotham“ eine Plattform zur Verarbeitung und Auswertung großer Datenmengen an. Das Unternehmen wirbt damit, dass das System Behörden bei der Analyse von Informationen zur Verbrechens- und Terrorismusprävention unterstützen könne.
Aussage der Bundesregierung zu Kooperationsplattformen
Nach Angaben der Bundesregierung spielen Palantir‑Systeme in den Kooperationsplattformen, die den Austausch zwischen den beteiligten Behörden auf Bundes‑ und Länderebene ermöglichen, keine Rolle. Diese Plattformen seien reine Kommunikationsformate, in denen keine spezifischen Auswertungswerkzeuge integriert seien.
Unabhängiger Einsatz von Auswertungswerkzeugen
Die Ministerien betonten, dass Auswertungswerkzeuge von den jeweiligen Behörden eigenständig eingesetzt werden und dabei nicht auf die genannten Kooperationsplattformen zurückgegriffen wird. Damit soll sichergestellt werden, dass jede Behörde ihre eigenen technischen Lösungen wähle, ohne dass diese automatisch in den gemeinsamen Austausch einfließen.
Datenschutz‑ und Aufsichtsperspektive
Die Bundesregierung verwies in ihrer Antwort zudem auf bestehende Aufsichtsmechanismen, die den Einsatz von Analyse‑Software regeln. Sie betonte, dass jede Nutzung von Palantir‑Produkten den geltenden Datenschutzbestimmungen unterliege und von den zuständigen Behörden überwacht werde.
Reaktion der anfragenden Fraktion
Die AfD‑Fraktion hat bislang keine weiterführende Stellungnahme zu der erhaltenen Antwort veröffentlicht. Die Anfrage zielte jedoch darauf ab, Transparenz über mögliche gemeinsame Nutzungsszenarien zu schaffen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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