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Bundesregierung bestreitet Kenntnis von großräumigen Aerosolinjektionen
AI GENERATED 28.07.2026 14:50 Politik und Gesellschaft

Bundesregierung bestreitet Kenntnis von großräumigen Aerosolinjektionen

KerntatsacheAm 28. Juli 2026 teilte die Bundesregierung mit, dass ihr nach eigener Aussage keine Informationen über Vorhaben vorliegen, die eine großräumige, gezielte Einbringung von Aerosolen oder anderen Stoffen in die…

Kerntatsache

Am 28. Juli 2026 teilte die Bundesregierung mit, dass ihr nach eigener Aussage keine Informationen über Vorhaben vorliegen, die eine großräumige, gezielte Einbringung von Aerosolen oder anderen Stoffen in die Atmosphäre zum Ziel haben. Die Aussage stammt aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion.

Antwort auf die Kleine Anfrage

Die Regierung reagierte mit dem Dokument 21/7278 auf die Anfrage 21/6975, in der die AfD‑Fraktion nach möglichen Geo‑Engineering‑Projekten im deutschen Luftraum fragte. In der schriftlichen Rückmeldung wurde betont, dass keine entsprechenden Aktivitäten bekannt seien.

Hintergrund der Anfrage

Die Abgeordneten der AfD hatten Bedenken geäußert, dass staatliche Stellen oder Forschungseinrichtungen geheime Programme zur atmosphärischen Modifikation betreiben könnten. Die Anfrage zielte darauf ab, Transparenz über etwaige Planungen zu erhalten.

Erklärung der Bundesregierung

Der Regierungsvertreter erklärte, dass sämtliche laufenden Luftfahrt‑ und Forschungsprojekte öffentlich dokumentiert seien und keine Hinweise auf großflächige Aerosoleinsprengungen vorliegen. Zudem wurde auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Atmosphäre verwiesen.

Einordnung in die Klimapolitik

Die Aussage wird im Kontext der deutschen Klimapolitik gesehen, in der bislang keine offiziellen Geo‑Engineering‑Strategien beschlossen wurden. Experten betonen, dass bisherige Maßnahmen auf Emissionsreduktion und erneuerbare Energien fokussiert seien.

Veröffentlichung und weitere Schritte

Die Information wurde über die Parlamentsnachrichten „heute im Bundestag“ (hib) veröffentlicht. Weitere Anfragen zu diesem Thema können künftig im parlamentarischen Verfahren gestellt werden.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

Ende der Uebertragung

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