Deutschland: Bundesregierung betont fehlendes Eigentumsrecht an Agrardaten
Kein Eigentumsrecht an Daten
Die Bundesregierung hat erklärt, dass nach geltendem deutschem Zivilrecht kein sachenrechtliches Eigentum an Daten besteht, weil Eigentum systematisch auf körperliche Sachen beschränkt ist.
Regulierung durch Zugangs‑ und Nutzungsrechte
Stattdessen regeln Zugangs‑ und Nutzungsrechte, wer Daten zu welchen Zwecken verwenden darf und ob sie herausgegeben werden müssen. Die Regierung betont, dass sie keine Untersuchungen zur tatsächlichen Kontrolle der Landwirte über die von ihnen erzeugten Betriebsdaten durchgeführt habe.
Rechtlicher Rahmen und UnterstĂĽtzung
Rechtliche Aspekte des Datenzugangs stehen im Vordergrund und werden durch den Data Act adressiert, soweit er anwendbar ist. Unternehmen sollen auf vertraglicher Ebene Modalitäten für Zugang und Nutzung vereinbaren.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat unterstützt diesen Prozess, indem es Musterbedingungen für Verträge über Agrardaten bereitstellt und das AgriData Observatory an der Universität Osnabrück fördert, das entsprechende Verträge beobachtet.
Die Frage der Datenspeicherung fällt in die private Vertragsgestaltung zwischen den Vertragsparteien. Informationen darüber, mit welchen Cloud‑Dienstleistern ein landwirtschaftlicher Betrieb zusammenarbeitet, werden von der Bundesregierung nicht erhoben.
Damit soll ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden, der den Umgang mit Betriebsdaten klar regelt, ohne EigentumsansprĂĽche zu begrĂĽnden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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