Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion klargestellt, dass die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auch für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz gelten. Die Auskunft erfolgte am 8. Juni 2026 und bezieht sich auf die §§ 7 und 12 AGG, die Diskriminierung aus bestimmten Gründen verbieten und Schutzmaßnahmen verpflichten.
Rechtlicher Rahmen des AGG
Nach § 7 AGG dürfen Arbeitnehmer nicht wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alters oder sexueller Identität benachteiligt werden. § 12 verpflichtet Arbeitgeber, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Benachteiligungen zu verhindern – sowohl vonseiten des Arbeitgebers selbst als auch von anderen Beschäftigten oder Dritten.
Pflichten der Arbeitgeber bei KI‑Systemen
Arbeitgeber, die KI‑gestützte Verfahren für Einstellung, Beförderung oder Leistungsbewertung einsetzen, müssen sicherstellen, dass die Algorithmen nicht zu einer unzulässigen Benachteiligung führen. Dies umfasst die regelmäßige Überprüfung von Datenquellen, Modellentscheidungen und Ergebnisinterpretationen im Hinblick auf die genannten Diskriminierungsmerkmale.
Umsetzung in der Praxis
Die Bundesregierung fordert Unternehmen auf, transparente Dokumentationspflichten zu etablieren und ggf. externe Audits durchzuführen. Ziel sei es, frühzeitig mögliche Verzerrungen zu erkennen und gegenzusteuern, bevor sie sich auf die Beschäftigten auswirken.
Politischer Hintergrund
Die Kleine Anfrage (21/5211) wurde von der AfD‑Fraktion gestellt, um Klarheit über die Anwendung des AGG im Kontext von KI‑Technologien zu erhalten. Die Antwort (21/5506) bestätigt, dass bestehende Antidiskriminierungsregelungen unverändert gelten und keine gesonderten gesetzlichen Anpassungen erforderlich seien.
Ausblick
Der Hinweis der Bundesregierung unterstreicht die fortlaufende Bedeutung von Gleichbehandlungsprinzipien im digitalen Wandel. Beobachter erwarten, dass weitere Leitfäden und Praxisempfehlungen folgen, um die Umsetzung in Unternehmen zu unterstützen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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