Rechtlicher Rahmen
Ein neues Bundesjagdgesetz legt Vorgaben für das Wolfsmanagement fest, deren Umsetzung nach Angaben der Bundesregierung den Bundesländern obliegt. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das Bundesjagdgesetz keine feste Frist für die Umsetzung enthält, wie sie bei EU‑Richtlinien üblich ist.
Koordination zwischen Bund und Ländern
Der Bund plant, den Umsetzungsprozess über ein Bund‑Länder‑Fachgremium zu begleiten, das auf Grundlage von § 22e des Bundesjagdgesetzes arbeitet. Dieses Gremium soll als zentrale Anlaufstelle für auftretende Fragen dienen und gemeinsam mit den Ländern Lösungen erarbeiten.
Aktuelle Stellungnahme
In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion erklärte die Bundesregierung, dass eine Änderung der jeweiligen Landesjagdgesetze nicht in jedem Fall zwingend erforderlich sei. Stattdessen leite sich die Pflicht zur Anpassung aus der allgemeinen Verpflichtung ab, einen widerspruchsfreien Rechtszustand zu schaffen. Das Fachgremium wird demnach die praktische Umsetzung prüfen und unterstützen.
Die Bundesregierung betont, dass die Verantwortung für die konkrete Ausgestaltung der Wolfsjagd‑Regelungen bei den Bundesländern liegt. Gleichzeitig soll das Bund‑Länder‑Fachgremium die Zusammenarbeit koordinieren und sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben einheitlich angewendet werden.
<
Ende der Ăśbertragung