Die Bundesregierung hat in einer schriftlichen Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke dargelegt, welche politischen Handlungsfelder für die Bindung junger Frauen an strukturschwache Regionen, insbesondere in Ostdeutschland, als zentral erachtet werden.
Ausbau von Beschäftigung und Rahmenbedingungen
Nach Angaben der Regierung sollen gezielt neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen, die Gründungsaktivitäten von Frauen gefördert und Aufstiegschancen in gut bezahlten Berufen verbessert werden. Zusätzlich werden bessere Kinderbetreuungsangebote, eine verstärkte Mobilität und die Digitalisierung der Infrastruktur als Voraussetzung für attraktive Arbeitsplätze genannt.
Wirtschaftliche Bildung und Eigenständigkeit
Die Bundesregierung betont, dass ökonomische Bildungsangebote ausgebaut werden müssen, um die langfristige wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen zu sichern. In der Antwort heißt es: „Attraktive Arbeitsplätze für Frauen sind solche, die langfristig die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen sicherstellen.“
Statistische Entwicklung seit der Wiedervereinigung
Statistiken zeigen, dass die Abwanderungszahlen junger ostdeutscher Frauen nach 1990 in den Jahren 1991 und 1992 mit mehr als 100.000 höchsten Wert erreichten. Im vergangenen Jahr lagen die Zahlen laut den genannten Daten immer noch bei rund 41.000.
Regionale Ungleichheiten
Aus den gleichen Statistiken geht hervor, dass die Top‑10‑Liste der Kreise und kreisfreien Städte mit dem größten Männerüberschuss ausschließlich im Westen des Landes liegt, was die strukturelle Ungleichheit zwischen Ost‑ und Westdeutschland verdeutlicht.
Folgen einer zu hohen Abwanderung
Die Regierung warnt, dass ein übermäßiger Wegzug von Frauen aus betroffenen Regionen gravierende Auswirkungen auf die Infrastruktur und den gesellschaftlichen Zusammenhalt haben könne. Deshalb wird ein verstärktes Angebot an Arbeits- und Bildungsmöglichkeiten als Gegenmaßnahme vorgeschlagen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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