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Bundesregierung beurteilt Vorwürfe gegen Professor des Fachbereichs Bundespolizei
AI GENERATED 03.08.2026 19:10 Politik und Gesellschaft

Bundesregierung beurteilt Vorwürfe gegen Professor des Fachbereichs Bundespolizei

Deutschland: Bundesregierung beurteilt Vorwürfe gegen ProfessorEin offizielles Schreiben der Bundesregierung bestätigt, dass bei einem Professor des Fachbereichs Bundespolizei der Hochschule des Bundes kein straf- oder disziplinarrechtlich relevantes Verhalten…

Deutschland: Bundesregierung beurteilt Vorwürfe gegen Professor

Ein offizielles Schreiben der Bundesregierung bestätigt, dass bei einem Professor des Fachbereichs Bundespolizei der Hochschule des Bundes kein straf- oder disziplinarrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Die Antwort bezieht sich auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

Hintergrund der Anfrage

Die Linke hatte im Mai 2026 nachgefragt, ob der Professor neurechte Positionen verbreite. In der Anfrage wurden zudem Vorwürfe aus einem Brief der Gewerkschaft der Polizei vom August 2025 thematisiert.

Bewertung der Gewerkschaftsunterlagen

Die Bundesregierung stuft den Brief der Gewerkschaft der Polizei als Wiederholung bekannter und aufgeklärter Vorwürfe ein. Ein von der Gewerkschaft in Auftrag gegebenes Gutachten, erstellt von zwei Politikwissenschaftlern, wies nach interner Prüfung gravierende methodische und wissenschaftliche Mängel auf.

Aussagen des Professors

Der Professor habe erklärt, dass sein Gutachten weder wissenschaftlich noch juristisch zu werten sei. In der Untersuchung habe er sich weder entsprechend verhalten noch entsprechende Äußerungen gemacht, wie die Bundesregierung feststellt.

Entfristung des Fachbereichs

Im Mai 2026 wurden der betroffene Professor sowie sechs weitere Professoren des Fachbereichs Bundespolizei entfristet. Die Entfristung erfolgte im Rahmen einer regulären Personalmaßnahme.

Weitere Informationen

Die vollständige Antwort der Bundesregierung ist unter dem Aktenzeichen 21/7415 einsehbar. Weitere Unterlagen, darunter die Kleine Anfrage (21/7118) und das Gutachten, stehen ebenfalls zur Verfügung.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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