Hintergrund der Anfrage
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion zu dem geplanten „28. Regime“ für Unternehmen in der Europäischen Union geantwortet. In der Antwort wird betont, dass zahlreiche Einzelheiten des Vorhabens noch Gegenstand laufender Verhandlungen seien.
Regierungsposition zum EU‑Inc‑Vorschlag
Die Regierung begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission für die neue Gesellschaftsrechtsform „EU Inc.“ und teilt dessen Zielsetzung. Nach Angaben der Regierung könne ein einheitlicher Rechtsrahmen einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, rechtliche und administrative Hürden für grenzüberschreitende Aktivitäten im Binnenmarkt abzubauen.
Vorteile für Unternehmen
Insbesondere Startups und Scaleups könnten von einer vereinfachten Gründung und einem schnelleren Marktzugang profitieren. Die Bundesregierung hebt hervor, dass ein digitaler Gründungsprozess die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen stärken könne.
Schutzmaßnahmen
Gleichzeitig setzt sich die Regierung für Maßnahmen gegen missbräuchliche Praktiken bei der Gründung, für wirksame Geldwäscheprävention und für den Schutz von Gläubigern ein, ohne dabei das Ziel einer schnellen und digitalen Gründung zu vernachlässigen.
Nationale Mitbestimmungsrechte
Die Bundesregierung betont, dass die EU Inc. nicht dazu genutzt werden dürfe, nationale Mitbestimmungsrechte zu unterminieren. Dieser Aspekt sei ein zentrales Anliegen bei den Verhandlungen.
Insolvenzrechtliche Haltung
Im Bereich des Insolvenzrechts tritt die Regierung dafür ein, dass dieses nicht im Rahmen der Verordnung harmonisiert wird. Die Insolvenz einer EU Inc. solle nach dem jeweiligen nationalen Insolvenzrecht geregelt werden.
Offene Risiken
Mögliche Risiken, etwa im Bereich Geldwäsche und Steuerkriminalität, könnten auf Grundlage des bisherigen Entwurfs noch nicht hinreichend beurteilt werden. Die endgültige Bewertung hinge von den konkreten europäischen Bestimmungen ab.
Weiteres Vorgehen
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die noch offenen Punkte im Zuge der fortlaufenden Verhandlungen weiter geklärt werden sollen. Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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