Deutschland: Bundesregierung bewertet Zukunft der unabhängigen Asylverfahrensberatung
Die Bundesregierung hat am 7. Oktober 2026 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke geantwortet und dabei die Ergebnisse einer Evaluation des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur unabhängigen Asylverfahrensberatung (buAVB) vorgestellt. Die Evaluation habe keine eindeutigen Belege für die Wirksamkeit der buAVB erbracht, sodass die Bundesregierung die zukünftige Ausgestaltung der Beratung prüft.
Hintergrund der Anfrage
Die Anfrage der Fraktion Die Linke zielte darauf ab, Aufschluss über die Effektivität der buAVB zu erhalten, die als behördenunabhängige Beratung vor der asylrechtlichen Anhörung konzipiert ist. Das Bundesinnenministerium (BMI) verwies dabei auf den Evaluationsbericht des BAMF.
Ergebnisse der Evaluation
Der Bericht des BAMF zeigte, dass die Beratung häufig erst dann in Anspruch genommen wird, wenn das Asylverfahren bereits nahezu abgeschlossen ist. Damit wird das ursprünglich angestrebte Ziel, Antragsteller bereits vor der Anhörung umfassend zu informieren, nur eingeschränkt erreicht.
Stellungnahme des Bundesrechnungshofs
Der Bundesrechnungshof ergänzte, dass bislang unklar sei, ob die buAVB die Effizienz des Asylverfahrens steigert, die Qualität behördlicher Entscheidungen verbessert oder die Akzeptanz von Asylentscheidungen erhöht.
Regierungsplan für die Beratung
Das BMI schlägt vor, die finanziellen Mittel künftig auf die besondere Rechtsberatung für schutzbedürftige Personen zu konzentrieren – ein Teilbereich, der bereits in der buAVB enthalten war. Diese Fokussierung soll im Kontext der seit dem 12. Juni geltenden Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) erfolgen.
Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
Die GEAS-Reform sieht die verpflichtende Einführung einer unentgeltlichen Rechtsauskunft für alle Asylverfahren sowie für das Zuständigkeitsbestimmungsverfahren (ehemals Dublin-Verfahren) vor. Für schutzbedürftige Personen sind dabei besondere Vorgaben vorgesehen.
Umsetzung durch das BAMF
Das BAMF wird die amtliche, kostenfreie Rechtsauskunft für alle Antragsteller übernehmen. Diese Leistung knüpft an die frühere Asylverfahrensberatung an, die bis Ende 2022 vom BAMF durchgeführt wurde.
Zukünftige Ausrichtung der buAVB
Nach Angaben der Bundesregierung soll die buAVB künftig ausschließlich für schutzbedürftige Personen weitergeführt werden, während alle übrigen Antragsteller die neue, unentgeltliche Rechtsauskunft erhalten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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