Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Jahr 2025 insgesamt 262 Millionen Euro an Fördermitteln an zwei kirchliche Zentralstellen vergeben. Die Entscheidung erfolgte nach einer Anfrage der AfD‑Fraktion, die das Ministerium in einer schriftlichen Antwort beantwortete.
Empfänger der Fördermittel
Die Evangelische Zentralstelle für Globale Entwicklung e. V. (EZE) erhielt für 297 Projekte ein Fördervolumen von 130 Millionen Euro, während die Katholische Zentralstelle für Globale Entwicklung e. V. (KZE) für 412 Projekte 132 Millionen Euro zugesprochen bekam. Beide Institutionen gelten laut Angaben der Bundesregierung als die einzigen Empfänger von Zuwendungen im Bereich der kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit.
Rechtliche Grundlage
Die Zuwendungen basieren auf den Vorgaben der öffentlich einsehbaren Förderrichtlinie, die Verfahren zur Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen in Entwicklungsländern regelt. Die Richtlinie definiert Kriterien für Projektwahl, Mittelverwendung und Berichtspflichten.
Transparenz und Nachvollziehbarkeit
Für detaillierte Informationen zu den einzelnen Projekten verweist das BMZ auf sein Transparenzportal, das öffentlich zugängliche Daten zu Förderentscheidungen und Projektverläufen bereitstellt.
Hintergrund der Anfrage
Die AfD‑Fraktion stellte im Rahmen einer Kleinen Anfrage (21/6456) nach den Empfängern kirchlicher Entwicklungsförderungen. Das Ministerium beantwortete die Anfrage mit einem Verweis auf die genannten Zentralstellen und deren Fördervolumen (Antwort 21/6737).
Bedeutung fĂĽr die Entwicklungszusammenarbeit
Kirchliche Entwicklungsorganisationen spielen seit langem eine ergänzende Rolle in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, indem sie lokale Netzwerke aktivieren und soziale Infrastruktur stärken. Die aktuelle Förderentscheidung unterstreicht die anhaltende Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirchen im internationalen Kontext.
Ausblick
Das BMZ hat angekündigt, die Förderkriterien regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Mittel effizient und zielgerichtet eingesetzt werden. Weitere Anfragen zu den Förderbedingungen sind für das kommende Haushaltsjahr geplant.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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