Bundesregierung erfasst Termine in Bundesländern nicht systematisch
Kernthema
Ein Schreiben der Bundesregierung vom 04.02.2026 erklärt, dass keine systematische Erfassung darüber erfolgt, wie häufig Mitglieder des Bundeskabinetts Termine oder Gespräche in einzelnen Bundesländern wahrnehmen.
Hintergrund der Anfrage
Die Information stammt aus der Antwort (21/3923) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/3626) mit dem Titel „Präsenz der Mitglieder der Bundesregierung in den ostdeutschen Bundesländern“.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Laut der Auskunft besteht weder eine gesetzliche Verpflichtung noch sei eine lückenlose Dokumentation im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden Verwaltung leistbar.
Kommunikationswege
Statt einer zentralen Datenbank werden Termine der Regierungsmitglieder regelmäßig über Pressemitteilungen, aktuelle Meldungen, Reden sowie Regierungspressekonferenzen veröffentlicht.
Bedeutung der persönlichen Präsenz
Die Bundesregierung betont, dass die persönliche Wahrnehmung von externen Terminen durch Mitglieder des Kabinetts – insbesondere durch den Staatsminister für Sport und Ehrenamt, den Staatsminister für Kultur und Medien sowie den Staatsminister für die Bund‑Länder‑Zusammenarbeit – ein maßgebliches Instrument zur Ausübung exekutiver politischer Verantwortung darstelle.
Reaktion der anfragenden Fraktion
Die anfragende Fraktion kritisierte das Fehlen einer systematischen Erfassung und forderte mehr Transparenz, um die Repräsentanz in allen Bundesländern besser beurteilen zu können.
Ausblick
Die Bundesregierung hat angekündigt, die bestehenden Kommunikationskanäle weiter zu nutzen und prüfe künftig, ob zusätzliche Maßnahmen zur Dokumentation von Präsenzterminen sinnvoll seien.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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