Die Bundesregierung hat am 27. April 2026 einen Bericht nach § 19a Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erhalten. Der Bericht bewertet die seit 2021 geltende Aufsichtsvorschrift für Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung (ÜMÜB) und fasst die bisherigen Erfahrungen zusammen.
Die zehnte Novelle des GWB, die 2021 in Kraft trat, ermöglichte es, Unternehmen mit besonders großer Marktmacht gezielt zu überwachen. Ziel war es, frühzeitig mögliche Gefahren für den Wettbewerb zu erkennen und zu adressieren.
Hintergrund des Gesetzes
Die Einführung der ÜMÜB‑Regelung sollte insbesondere die digitale Wirtschaft stärker regulieren, da dort wenige Unternehmen einen erheblichen Anteil am Markt besitzen. Durch die neue Aufsicht sollen mögliche Missbrauchsszenarien verhindert werden, bevor sie den Wettbewerb nachhaltig beeinträchtigen.
Maßnahmen des Bundeskartellamts
Im Rahmen der Berichtserstellung hat das Bundeskartellamt Verfahren gegen die fünf größten Digitalunternehmen eingeleitet. Konkret geht es um Alphabet/Google, Amazon, Apple, Meta und Microsoft, bei denen das Amt Wettbewerbsgefährdungen festgestellt hat.
Die Verfahren richten sich gegen Praktiken, die den Marktzugang für andere Anbieter einschränken oder die Preisgestaltung verzerren könnten. Das Bundeskartellamt prüft dabei sowohl aktuelle als auch potenzielle Verstöße gegen das GWB.
Ausblick
Der vorliegende Bericht empfiehlt, die Aufsichtspraxis weiter zu verfeinern und die Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden zu intensivieren. Zudem wird vorgeschlagen, die Kriterien für die Einstufung als ÜMÜB‑Unternehmen regelmäßig zu überprüfen, um auf Marktveränderungen reagieren zu können.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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