Am 19. Juni 2026 hat die Bundesregierung eine schriftliche Anfrage von einem Abgeordneten der Fraktion Die Linke erhalten, in der umfassende Auskünfte zu den Beziehungen mit Bosnien und Herzegowina gefordert werden. Die Anfrage bezieht sich auf die Einschätzung nationalistischer Parteien, die den Dayton-Vertrag zugunsten ethnischer Abgrenzungen zu ändern versuchen, sowie auf weitere sicherheits- und integrationspolitische Aspekte.
Hintergrund des Dayton-Abkommens
Der Dayton-Friedensvertrag von 1995 bildet die verfassungsrechtliche Grundlage für Bosnien und Herzegowina und regelt die Machtverteilung zwischen den drei konstitutionellen Völkern. In den letzten Jahren haben sich jedoch politische Kräfte gebildet, die eine Neuinterpretation des Abkommens anstreben, um ethnische Grenzen stärker zu verankern.
Einschätzung nationalistischer Parteien
Die Bundesregierung wird gebeten, darzulegen, wie sie die wachsende Bedeutung nationalistischer Parteien bewertet, die laut Anfrage bestrebt seien, den Dayton-Vertrag zu modifizieren. Die Analyse soll Aufschluss über mögliche Risiken für die Stabilität im Land geben.
Forderung nach Verfassungsreform
Weiterhin soll die Regierung Stellung zu einer Forderung nehmen, die eine umfassende Verfassungsreform für Bosnien und Herzegowina vorsieht. Ziel der Reform sei, die staatliche Struktur zu vereinfachen und die Funktionsfähigkeit der Institutionen zu verbessern.
Status der EU-Beitrittsverhandlungen
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft den aktuellen Stand der EU-Beitrittsverhandlungen. Die Bundesregierung soll erläutern, welche Fortschritte erzielt wurden und welche Voraussetzungen noch erfüllt werden müssen, um den Beitrittsprozess voranzutreiben.
Rolle der EUFOR-Mission ALTHEA
Die Rolle der EUFOR-Mission ALTHEA für die Sicherheit und Stabilität in Bosnien und Herzegowina wird ebenfalls thematisiert. Die Bundesregierung soll bewerten, inwiefern die Mission weiterhin notwendig ist und welche Perspektiven für ihre zukünftige Ausgestaltung bestehen.
Zukunft des Amtes des Hohen Repräsentanten
Schließlich wird nach der Zukunft des Amtes des Hohen Repräsentanten gefragt, das seit dem Friedensabschluss eine zentrale Vermittlerfunktion innehat. Die Bundesregierung soll darlegen, ob und wie das Amt in den kommenden Jahren weitergeführt werden soll.
Erwartete Antworten der Regierung
Die Bundesregierung wird voraussichtlich innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist auf die einzelnen Punkte eingehen und dabei sowohl sicherheits- als auch außenpolitische Aspekte berücksichtigen. Die Antworten sollen dem Parlament ermöglichen, die weitere Vorgehensweise in der bilateralen Zusammenarbeit zu beurteilen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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