Am 17.08.2026 hat die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage (21/2008) an die Bundesregierung gestellt, um Auskunft über die praktischen Folgen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu erhalten.
Hintergrund der Anfrage
Die GEAS-Reform soll die Asylverfahren innerhalb der Europäischen Union vereinheitlichen. Im Zuge der Reform wurde die Asyl‑Anerkennungsverordnung 2024/1347 eingeführt, deren Anwendung für bereits anhängige Verfahren noch unklar ist.
Zielsetzung der Anfrage
Die Fraktion verlangt von der Bundesregierung detaillierte Informationen darüber, ob die neue Verordnung auch für laufende Asylverfahren gilt und welche noch offenen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der GEAS‑Umsetzung bestehen.
Relevante Rechtsgrundlagen
Die Anfrage bezieht sich auf die Asyl‑Anerkennungsverordnung 2024/1347 sowie auf die allgemeinen Bestimmungen des GEAS, die seit dem Inkrafttreten im vergangenen Jahr gelten.
Erwartete Auswirkungen
Ein klares Statement der Bundesregierung könnte Aufschluss darüber geben, ob Asylsuchende, deren Verfahren bereits eingeleitet wurden, von den neuen Regelungen profitieren oder mit Verzögerungen rechnen müssen.
Reaktion der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat zugesagt, die geforderten Auskünfte zu prüfen und innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist zu beantworten. Ein offizielles Statement wurde noch nicht veröffentlicht.
Weiteres Vorgehen
Nach Eingang der Antwort wird die Fraktion Die Linke die Informationen analysieren und gegebenenfalls weitere parlamentarische Initiativen einleiten, um die Umsetzung des GEAS im deutschen Asylsystem zu überwachen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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