Bundesregierung erhält neue Kleine Anfrage zur Klassifizierung von Ministerteilnahmen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine neue Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, in der sie die Einstufung der Teilnahme von Bundesminister Katharina Reiche an der Veranstaltung „Moving MountAIns“ hinterfragt. Die Abgeordneten fordern eine Erklärung, warum die Teilnahme als privat eingestuft wird, während der griechische Minister in offizieller Funktion anwesend war.
Hintergrund der Anfrage
Die Anfrage trägt das Aktenzeichen 21/3427 und richtet sich nach den Kriterien, die die Bundesregierung anlegt, um zwischen privaten und offiziellen Engagements von Ministern zu unterscheiden, insbesondere wenn die Themen des Events mit dem Ressort des Ministers zusammenhängen.
Ziele der Fraktion
Weiterhin verlangt die Fraktion Auskünfte darüber, welche Mechanismen die Regierung nutzt, um sicherzustellen, dass die private Klassifizierung nicht dazu führt, Transparenz‑ und Offenlegungspflichten, insbesondere im Anwendungsbereich des Lobbyregistergesetzes, zu umgehen.
Frühere Anfrage und Antwort
Eine vorherige Kleine Anfrage der Grünen zu diesem Thema wurde bereits beantwortet (siehe https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1134784). Die aktuelle Anfrage baut auf dieser Antwort auf und verlangt weiterführende Informationen.
Veranstaltung „Moving MountAIns“
„Moving MountAIns“ ist ein Konferenzformat, das sich mit nachhaltiger Mobilität und klima‑freundlicher Infrastruktur befasst und Teilnehmer aus verschiedenen Ministerien sowie internationalen Vertretern anzieht.
Unterschiedliche Behandlung von Amtsträgern
Die Fraktion weist darauf hin, dass der griechische Minister offiziell teilgenommen hat, während die deutsche Ministerin als privat eingestuft wurde, und fordert eine einheitliche Bewertungspraxis.
Bedeutung für Transparenz
Die Grünen betonen, dass eine konsistente Klassifizierung wesentlich sei, um das Vertrauen in das Lobbyregister und die Integrität staatlicher Entscheidungsprozesse zu erhalten.
Zum Zeitpunkt der Berichterstattung liegt noch keine offizielle Reaktion der Bundesregierung vor.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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