Die Bundesregierung teilt mit, dass sie keine Daten darüber erhebt, wie viele Personen aus Nicht‑EU‑Staaten über Vermittlungsagenturen ein Studium in Deutschland aufnehmen. Diese Auskunft erfolgte als Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion.
Datenlage zu Kooperationen
Gleichzeitig gibt das Ministerium an, dass keine Erhebungen zu privatwirtschaftlichen Kooperationen zwischen Hochschulbildungsanbietern und Vermittlungsagenturen durchgeführt werden.
Maßnahmen seit 2022
Auf die Frage, ob seit 2022 Schritte unternommen wurden, um möglichen Missbrauch bei der Anwerbung ausländischer Studenten und mögliche Umgehungen regulärer Fachkräftezuwanderung zu verhindern, erklärt die Regierung, die Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob Handlungsbedarf besteht.
Studienzahlen Wintersemester 2024/2025
Im Wintersemester 2024/2025 kamen laut Antwort die meisten Studenten aus Nicht‑EU‑Staaten aus Indien, insgesamt 59 419 Personen, davon 48 181 an öffentlichen Hochschulen. Auf Indien folgten China mit 42 695 Studenten und die Türkei mit 35 737 Studenten.
Fachliche Schwerpunkte
Die Daten zeigen, dass Studenten aus Nicht‑EU‑Staaten besonders häufig Studiengänge in Informatik, Elektrotechnik/Elektronik sowie Maschinenbau/-wesen wählen.
Verbleib nach dem Studium
Die Bundesregierung verfügt über keine Kenntnis, wie viele Absolventen aus Nicht‑EU‑Staaten nach ihrem Studium in Deutschland bleiben. Eine OECD‑Veröffentlichung aus dem Jahr 2022 gibt jedoch an, dass die Bleibequote internationaler Studenten zehn Jahre nach Studienbeginn bei 45 % liegt.
Einschätzung der Datenlage
Das Fehlen systematischer Erhebungen erschwere die Bewertung des Umfangs von Rekrutierungen über Agenturen und deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt.
Dokumentation der Anfrage
Die Kleine Anfrage wurde unter dem Aktenzeichen 21/6764 gestellt und die Antwort erfolgte unter dem Aktenzeichen 21/7380. Die Mitteilung wurde am 5 August 2026 von der Pressestelle des Bundestags veröffentlicht.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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