Gesetzentwurf stärkt finanzielle Grundlage
Ein Gesetzentwurf des Kabinetts sieht vor, die jährliche Bundeseinlage für die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ in zwei Stufen zu erhöhen. Ab dem Jahr 2027 soll die Einlage auf 101 Millionen Euro steigen, ab 2032 auf 105 Millionen Euro.
Hintergrund der Stiftung
Die Stiftung wurde 1984 gegründet, um schwangere Frauen in akuten Notlagen schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen. Jährlich erhalten über 100 000 werdende Mütter Hilfen, die von Schwangerschaftsbekleidung bis zur Erstausstattung des Kindes reichen.
Bisherige Finanzierung
Seit 1993 blieb die gesetzlich festgelegte Mindest‑Bundeseinlage unverändert bei rund 92 Millionen Euro pro Jahr. Die Anpassung soll die steigenden Lebenshaltungskosten berücksichtigen und die Entlastungswirkung der Leistungen verbessern.
Leistungen im Detail
Die Stiftung gewährt finanzielle Unterstützung für Schwangerschaftsbekleidung, Kinderausstattung, Haushalts‑ und Wohnkosten sowie für die Betreuung des Kindes. In Einzelfällen können Hilfen bis zu drei Jahre nach der Geburt weitergezahlt werden, etwa um einer Mutter den Abschluss einer Ausbildung zu ermöglichen.
Antragsverfahren
Anträge können in örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen gestellt werden. Die Internetseite der Stiftung bietet eine Postleitzahlensuche, über die die nächstgelegene Beratungsstelle ermittelt werden kann.
Erwartete Wirkung
Durch die höheren Einlagen sollen die Hilfen besser an die inflationsbedingten Kostensteigerungen angepasst werden, wodurch die finanzielle Belastung von Frauen in Notlagen weiter reduziert wird.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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