Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die jährliche Bundeseinlage fĂĽr die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ schrittweise zu erhöhen. Ab 2027 soll die Einlage auf 101 Millionen Euro und ab 2032 auf 105 Millionen Euro steigen.
Hintergrund der Stiftung
Die Stiftung wurde 1984 gegründet, um Schwangeren in besonderen Notlagen schnell und unbürokratisch finanzielle Unterstützung zu bieten. Seit ihrer Gründung unterstützt sie jährlich mehr als 100 000 Personen in Notlagen.
Finanzielle Anpassungen
Die Erhöhung der Bundeseinlage soll die Hilfen an gestiegene Lebenshaltungskosten anpassen und die Entlastungswirkung der Stiftung verbessern. Die bisherige gesetzlich festgelegte Einlage von rund 92 Millionen Euro bleibt bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen unverändert.
Leistungen der Stiftung
Die Stiftung gewährt finanzielle Hilfen für Schwangerschaftsbekleidung, Erstausstattung des Kindes, Fortführung des Haushalts und der Wohnung sowie für die Betreuung des Kindes. Die Höhe und Dauer der Unterstützung richten sich nach den individuellen Umständen der Notlage.
Dauer der UnterstĂĽtzung
In Einzelfällen können Hilfen, die vor der Entbindung beantragt wurden, bis zu drei Jahre nach der Geburt weitergezahlt werden, etwa um den Abschluss einer Ausbildung zu ermöglichen.
Antragsverfahren
Anträge können in einer örtlichen Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt werden. Auf der Internetseite der Stiftung lässt sich über eine Postleitzahlensuche die nächstgelegene Beratungsstelle ermitteln.
Ausblick
Durch die geplante Erhöhung der finanziellen Basis erwartet die Stiftung, ihre Unterstützung noch gezielter an die steigenden Bedürfnisse anzupassen und damit die Lebenssituation von Schwangeren und ihren Familien nachhaltig zu verbessern.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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