Germany: Korrektur der Angaben zu rechtsextremen Musikveranstaltungen im ersten Halbjahr 2025
Die Bundesregierung hat die bislang veröffentlichten Zahlen zu rechtsextremistischen Musikveranstaltungen im ersten Halbjahr 2025 nachträglich korrigiert. Nach der Korrektur werden insgesamt 104 Veranstaltungen verzeichnet, gegenüber zuvor genannten 94.
Aufschlüsselung der Veranstaltungsarten
Davon entfallen 24 auf Konzerte und 80 auf Liederabende beziehungsweise Solo‑Auftritte. Zusätzlich wurden 15 weitere „sonstige Veranstaltungen mit Musikdarbietungen“ nachgetragen, womit diese Kategorie von 55 auf 70 steigt.
Besucherzahlen im Überblick
Die bekannte Gesamtbesucherzahl der Konzerte erhöht sich auf 2.004 Personen, die der Liederabende auf 2.271 Personen und die der sonstigen Musikveranstaltungen auf 5.698 Personen.
Hintergrund der Korrektur
Die Anpassungen resultieren aus einer kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke, die im Sommer 2025 gestellt wurde. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (21/7419) die nachträglich bekannten Termine und Künstlernamen nachgeholt.
Veröffentlichungspraxis für das zweite Halbjahr
Für das zweite Halbjahr 2025 waren bereits Namen oder Künstlernamen von vier Konzerten, 41 Liederabenden, 35 sonstigen Veranstaltungen mit Live‑Musik und zwei Auslandskonzerten bekannt, wurden jedoch aus Gründen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nicht veröffentlicht. In veröffentlichten Angaben wurden einzelne Personen meist als „Einzelperson“ bezeichnet.
Verweigerung konkreter Angaben
Auf Anfragen zu mehreren konkret genannten Musikern und Gruppen, darunter „König von Wedenland“, „Krähe“, „Dreschflegel“ und „Der Biker“, verweigte die Bundesregierung Auskünfte aus Gründen des Staatswohls. Eine Offenlegung könnte Rückschlüsse auf Bearbeitungsschwerpunkte des Bundesamtes für Verfassungsschutz ermöglichen.
Geheimhaltung neuer Veranstaltungen
Vier nachträglich bekannte Musikveranstaltungen wurden als konspirativ angekündigt bzw. vorbereitet, elf weitere Veranstaltungen mit Musik fanden verdeckt statt. Die Behörde betont, dass eine nähere Offenlegung operative Maßnahmen gefährden und die Identifizierung von Quellen, insbesondere V‑Personen, ermöglichen könnte.
Einsatz von Künstlicher Intelligenz
Seit 2024 beobachtet das Bundesamt für Verfassungsschutz eine verstärkte Anwendung Künstlicher Intelligenz in rechtsextremistischer Musik. Einzelne Akteure erzielen mit KI‑generierter Musik auf Plattformen wie YouTube und Spotify teils erhebliche Reichweiten, während organisierte Kampagnen bislang nicht nachgewiesen wurden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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