Die Bundesregierung hat am 27.07.2026 in Berlin die Kosten für Dienstreisen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie die damit verbundenen Ausgaben für Presse- und Medienarbeit erläutert. Die Auskunft erfolgte im Rahmen einer Antwort auf die Kleine Anfrage 21/6713 der AfD-Fraktion.
Hintergrund der Anfrage
Die AfD-Fraktion stellte im Parlament die Kleine Anfrage 21/6713, um Transparenz über die Reisekosten des BMZ zu erhalten. Die Bundesregierung reagierte mit der Antwort 21/7219, in der die geforderten Informationen bereitgestellt wurden.
Kostenaufstellung für Presse- und Medienarbeit
Nach Angaben der Bundesregierung beliefen sich die Ausgaben für Presse- und Medienarbeit seit dem Amtsantritt der aktuellen Regierung auf rund 128.000 Euro. Diese Summe umfasst unter anderem Kosten für Reisekilometer, Unterbringung und Verpflegung im Zusammenhang mit offiziellen Terminen.
Keine Kosten für Visagistik und Styling
In der Antwort wurde ausdrücklich vermerkt, dass für Visagistik, Styling oder vergleichbare persönliche Dienstleistungen keinerlei Kosten angefallen sind. Der Hinweis soll Klarheit über die Verwendung öffentlicher Mittel schaffen.
Reaktion der AfD-Fraktion
Die AfD-Fraktion hatte die Anfrage gestellt, um mögliche Unregelmäßigkeiten bei den Reisekosten zu prüfen. Nach Erhalt der Antwort äußerte ein Sprecher der Fraktion, dass die bereitgestellten Zahlen weiter analysiert werden.
Weitere Informationen
Die vollständigen Dokumente 21/7219 und 21/6713 stehen auf der Internetseite des Deutschen Bundestages zum Download bereit. Interessierte können dort weitere Details zu den einzelnen Reisekategorien einsehen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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