Deutschland: Bundesregierung erklärt Nichtaufnahme des Vorschlags 83101 in Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Kerninformation
Die Bundesregierung hat am 24. April 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion geantwortet und mitgeteilt, dass der Vorschlag 83101 aus der Verbändeanhörung zur Bürokratiebelastung nicht in das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz aufgenommen wurde. Der Hinweis erfolgte im Rahmen der Antwort 21/5368 auf die Anfrage 21/5079.
Hintergrund des Vorschlags
Der Vorschlag 83101 wurde im Frühjahr 2023 im Zuge einer Verbändeanhörung zur Bürokratiebelastung erarbeitet. Er forderte eine Anpassung der Energiegesetzgebung, um die Förderung, Bezuschlagung und das Reporting im Bereich öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur zu verbessern.
Frage der AfD‑Fraktion
Die Abgeordneten der AfD‑Fraktion stellten in ihrer Anfrage nach, warum der genannte Vorschlag nicht im Vierten Bürokratieentlastungsgesetz, dem Gesetz zur Entlastung von Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung, berücksichtigt wurde.
Antwort der Bundesregierung
In der Antwort erklärte die Bundesregierung, dass der Vorschlag 83101 keine gesetzlichen Änderungen zum Gegenstand habe und deshalb nicht in das Gesetz aufgenommen wurde. Gleichzeitig wurde in einem Monitoringbericht zu den drei Punkten des Vorschlags ausführlich Stellung genommen.
Technische Umsetzung bei OBELIS
Bezogen auf Punkt drei des Vorschlags, der die Reduktion von Berichtspflichten und die Einführung einer Datenschnittstelle vorsah, wies die Regierung darauf hin, dass die Online‑Plattform OBELISöffentlich nun über die Programmierschnittstelle OBELISdeutschlandnetz die automatisierte Übermittlung von Betriebsdaten ermöglicht. Durch diese Implementierung entfällt die halbjährlich wiederkehrende manuelle Datenübermittlung.
Ausblick
Die Bundesregierung betonte, dass die im Monitoringbericht dargestellten Maßnahmen den bürokratischen Aufwand für Betreiber von Ladeinfrastruktur reduzieren sollen und dass weitere Entwicklungen im Bereich automatisierter Reporting‑Lösungen beobachtet werden.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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