Antwort der Bundesregierung

Ein Schreiben der Bundesregierung vom 12. Januar 2026 klärt, dass die Verantwortung für den Maßregelvollzug bei den Ländern liegt. Der Hinweis erfolgte im Rahmen einer Antwort (Aktenzeichen 21/3477) auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion (Aktenzeichen 21/3226), die insgesamt 19 Fragen zur Lage im Maßregelvollzug enthielt.

Verfassungsrechtlicher Rahmen

In der Antwort betont die Bundesregierung, dass die Kleine Anfrage die verfassungsrechtlich garantierten Befugnisse des Parlaments überschreite, sobald sie Themen berühre, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung fallen. Damit verweise die Bundesregierung auf die föderale Aufgabenteilung, wonach die Ausführung von Maßnahmen nach dem Strafgesetzbuch, die die Unterbringung und Behandlung psychisch kranker Straftäter regeln, primär von den Landesbehörden durchgeführt werde. Die rechtliche Grundlage für diese Aufgabenteilung liege im Grundgesetz, insbesondere in den Artikeln, die die Zuständigkeit für Strafrecht und Strafvollzug den Ländern zuweisen.

Reaktion der AfD‑Fraktion

Die AfD‑Fraktion hatte mit ihrer Anfrage die aktuelle Situation im Maßregelvollzug, etwa Personalknappheit und Unterbringungsbedingungen, thematisiert, ohne jedoch die Zuständigkeitsgrenzen zu berücksichtigen. Die Bundesregierung erklärte, dass weitere Fragen zu Bereichen, die ausschließlich den Ländern unterliegen, direkt an die jeweiligen Landesbehörden gerichtet werden sollten.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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