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Bundesregierung erläutert Schutzpflicht für Telekommunikationsnetze und -dienste
AI GENERATED 27.08.2026 12:30 Recht, Staat und Institutionen

Bundesregierung erläutert Schutzpflicht für Telekommunikationsnetze und -dienste

Deutschland: Bundesregierung erläutert Schutzpflicht für Telekommunikationsnetze und -diensteDie Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion die bestehenden Verpflichtungen zum Schutz von Telekommunikationsnetzen und -diensten…

Deutschland: Bundesregierung erläutert Schutzpflicht für Telekommunikationsnetze und -dienste

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion die bestehenden Verpflichtungen zum Schutz von Telekommunikationsnetzen und -diensten dargelegt. Die Antwort (Dokument 21/7682) bezieht sich auf die Anfrage (Dokument 21/7504) und betont, dass die Verantwortung für die Umsetzung der sogenannten Telekommunikationssicherstellungspflicht bei den nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) verpflichteten Telekommunikationsunternehmen liegt, deren Einhaltung von der Bundesnetzagentur überwacht wird.

Rechtlicher Rahmen

Nach dem TKG müssen Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze sowie Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen treffen, um Störungen und Risiken zu verhindern und die kontinuierliche Verfügbarkeit der Dienste sicherzustellen.

Umsetzungsverantwortung

Die Angemessenheit der Maßnahmen wird daran gemessen, dass der dafür erforderliche technische und wirtschaftliche Aufwand nicht unverhältnismäßig zur Bedeutung der zu schützenden Netze oder Dienste steht. Die Bundesnetzagentur legt gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die konkreten Vorgaben fest, die fortlaufend aktualisiert werden.

Aktuelle Aktualisierungen

Im Zuge des großflächigen Stromausfalls vom 3. bis 7. Januar 2026 im Berliner Bezirk Steglitz‑Zehlendorf wurden die Vorgaben insbesondere im Hinblick auf Krisenkommunikation, Verfügbarkeit von Telekommunikationsdiensten und Energieversorgung überarbeitet. Dabei wird die Notstromversorgung von Telekommunikationsanlagen unter Berücksichtigung der technischen Realisierbarkeit am jeweiligen Standort sowie der anfallenden Kosten für präventive Maßnahmen geprüft.

Ausblick auf Gesetzesänderungen

Die Bundesregierung prüft zudem, ob im laufenden parlamentarischen Verfahren zur Anpassung des TKG aufgrund des genannten Ereignisses Änderungen der zugrunde liegenden Vorschriften erforderlich sind. Ziel sei es, die rechtlichen Grundlagen an die aktuellen Anforderungen der Netzsicherheit anzupassen.

Die genannten Regelungen und geplanten Anpassungen sollen laut Bundesregierung dazu beitragen, die Resilienz der Telekommunikationsinfrastruktur gegenüber zukünftigen Störungen zu stärken und die Versorgungssicherheit für Bürger und Unternehmen zu gewährleisten.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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