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Bundesregierung erlaubt Altersvorsorge-Depot für ELTIF-Anteile
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AI GENERATED 29.04.2026 • 12:55 Wirtschaft und Finanzen

Bundesregierung erlaubt Altersvorsorge-Depot für ELTIF-Anteile

Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage klargestellt, dass das Altersvorsorgedepot künftig den Erwerb von Anteilen an Europäischen langfristigen Investmentfonds (ELTIF) zulässt. Damit können Sparer künftig in Infrastruktur- und Wagniskapitalprojekte investieren.

Hintergrund der Anfrage

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte mit der Kleinen Anfrage 21/5048 die Bewertung der Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats zur Öffnung des Standarddepot‑Vertrags für neue Anlageklassen. In der Antwort 21/5554 der Bundesregierung wurde diese Bewertung aufgenommen.

Bewertung durch den Wirtschaftsausschuss

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats hatte bereits empfohlen, das Altersvorsorge‑Depot für Investitionen in Wagniskapital und Infrastrukturprojekte zu öffnen. Die Bundesregierung bestätigte diese Empfehlung und führte die Möglichkeit ein, ELTIF-Anteile zu erwerben.

Erweiterung des Depots

Durch die Aufnahme von ELTIF-Anteilen erhalten Sparer Zugang zu langfristigen, kapitalintensiven Projekten, die bislang nicht im Rahmen des Altersvorsorge‑Depots berücksichtigt wurden. Die Maßnahme soll die Attraktivität der privaten Altersvorsorge stärken und gleichzeitig die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben unterstützen.

Weiterführende Informationen

Ein ausführlicher Bericht über das neue Altersvorsorgedepot ist unter https://www.das-parlament.de/wirtschaft/finanzen/bundestag-verabschiedet-altersvorsorgereform einsehbar. Dort werden die gesetzlichen Grundlagen und die erwarteten Auswirkungen detailliert erläutert.

Redaktionelle Hinweise

Der Bericht basiert auf Informationen des Deutschen Bundestages, veröffentlicht im Rahmen der Pressemitteilung hib 355/2026 vom 29.04.2026. Verantwortlich für die Veröffentlichung war Frank Bergmann (V.i.S.d.P.).

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

Ende der Übertragung

Originalquelle

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Die Berichterstattung von VisionGaia News basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen aus staatlichen, institutionellen und offen lizenzierten Quellen.

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