Deutschland: Bundesregierung erwartet fristgerechte Umsetzung der EU‑Gewaltschutzrichtlinie
Hintergrund zur Richtlinie
Die Bundesregierung geht von einer fristgerechten Umsetzung der EU‑Richtlinie 1385/2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aus. Diese Einschätzung wurde in einer schriftlichen Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegeben. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, geeignete Maßnahmen zur Prävention und zum Opferschutz zu ergreifen.
Umsetzung im Bundesministerium
Gleichzeitig prüft das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die im Koalitionsvertrag vorgesehene Weiterentwicklung der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul‑Konvention. Ziel ist die Erstellung eines Nationalen Aktionsplans, der die bestehenden Maßnahmen bündelt und neue Handlungsfelder definiert.
Umfang der Maßnahmen
Der aktuelle Aktionsplan umfasst 120 einzelne Maßnahmen, die innerhalb der Bundesregierung umgesetzt werden sollen. Im Rahmen der Strategie ist vorgesehen, im Jahr 2026 den Umsetzungsstand dieser Maßnahmen zu erheben und zu bewerten. Die Erhebung soll Aufschluss über Fortschritte und verbleibende Handlungsbedarfe geben.
Parlamentarische Kontrolle
Die Kleine Anfrage (21/6017) forderte die Regierung auf, den Stand der Umsetzung zu konkretisieren und einen Zeitplan zu präsentieren. In der Antwort (21/6321) wurde betont, dass die Prüfung des Nationalen Aktionsplans bereits läuft und dass die Ergebnisse in den kommenden Monaten veröffentlicht werden sollen.
Ausblick für das kommende Jahr
Nach Angaben des Ministeriums wird im Laufe des Jahres 2026 ein Bericht vorgelegt, der den Fortschritt aller 120 Maßnahmen dokumentiert. Dieser Bericht soll als Grundlage für mögliche Anpassungen der Strategie dienen und die weitere politische Diskussion im Bundestag informieren.
Veröffentlichung und Quelle
Die Informationen stammen aus einer offiziellen Mitteilung des Deutschen Bundestages, die im Rahmen der Parlamentsnachrichten veröffentlicht wurde. Der Bericht ist Teil der regulären Informationspolitik des Parlaments und steht allen Bürgern zur Einsicht zur Verfügung.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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