Deutschland: Bundesregierung fördert Kauf von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften
Die Bundesregierung stellt zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse bereit, um den Erwerb von Anteilen an Wohnungsbaugenossenschaften durch Privatpersonen zu erleichtern. Ziel ist, den Zugang zu dauerhaft bezahlbarem Wohnraum zu verbessern.
Programmüberblick
Das Förderprogramm wurde im Jahr 2022 gestartet und läuft bis zum 31. Juni 2026. Es richtet sich an potenzielle Genossenschaftsmitglieder, die mit eigenen Mitteln in genossenschaftliche Wohnprojekte investieren möchten.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Bis zum Stichtag wurden 1.514 Kredite mit einem Gesamtvolumen von über 109,3 Millionen Euro vergeben. Die Kredite werden zu besonders niedrigen Zinssätzen angeboten und können durch Tilgungszuschüsse ergänzt werden.
Zielgruppen und Wirkung
Die Unterstützung soll vor allem die Gründung neuer Wohnungsgenossenschaften begünstigen, aber auch bestehende Genossenschaften bei Neubau, Nachverdichtung sowie Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen stärken.
Bisherige Umsetzung
Nach Angaben der Regierung haben die bereitgestellten Mittel bereits spürbare Anreize geschaffen, insbesondere in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die meisten geförderten Kredite wurden für Neubauprojekte verwendet.
Ausblick
Bis zum Ende des Förderzeitraums plant die Bundesregierung, weitere Mittel bereitzustellen, um die Wohnungsgenossenschaften bei der Erweiterung ihres Bestands zu unterstützen.
Reaktionen
Vertreter der AfD‑Fraktion haben das Programm in einer kleinen Anfrage thematisiert und betont, dass es den Zugang zu bezahlbarem Wohnen erleichtern soll.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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