Das Auswärtige Amt unterstützt im Rahmen des Kulturerhaltprogramms die Sanierung der Alten Feste in der namibischen Hauptstadt Windhuk mit einer Zuwendung von 210.000 Euro und den Erhalt der Massengräber von Herero und Nama in Swakopmund mit einer Zuwendung von 40.717 Euro für die Jahre 2025 bis 2026.
Finanzielle UnterstĂĽtzung fĂĽr Restaurierungsprojekte
Die genannten Förderbeträge wurden von der Bundesregierung als Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bereitgestellt. Ziel ist die Stärkung der Erinnerungskultur zum Kolonialismus und die Unterstützung lokaler Initiativen in Namibia.
Haushaltsmittel fĂĽr RĂĽckfĂĽhrung von KulturgĂĽtern
Für das Jahr 2026 stehen dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Zuständigkeitsbereich des BKM 600.000 Euro zur Verfügung, um die Rückführung von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten zu finanzieren.
Provenienzforschung und Expertennetzwerk
Das BKM fördert über das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) zahlreiche Provenienzforschungsprojekte, die die Aufarbeitung des Kolonialismus vertiefen. Bis Anfang 2027 soll eine von Bund, Ländern und Kommunen getragene Konzeption für ein interdisziplinäres, internationales Expertennetzwerk zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten vorliegen.
Ausblick auf kĂĽnftige MaĂźnahmen
Staatsminister Wolfram Weimer, Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien, plant, im Herbst dieses Jahres ein Papier zu zentralen Handlungsfeldern der Aufarbeitung des Kolonialismus vorzulegen. Eine konkrete Festlegung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Erinnerungsortes zum Kolonialismus ist bislang noch nicht erfolgt.
Reaktion auf Kleine Anfrage
Die Bundesregierung hat die in der Anfrage geforderten Informationen bereitgestellt und betont, dass die genannten Finanzmittel Teil einer umfassenden Strategie zur Erinnerungskultur und zur RĂĽckgabe von KulturgĂĽtern seien.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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