Bundesregierung fördert Tourismus in strukturschwachen Regionen
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Bund‑Länder‑Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beschlossen, in strukturschwachen Regionen gezielt Investitionen im Tourismus zu fördern.
Finanzierungsmodell
Die Finanzierung erfolgt zu gleichen Teilen durch Bund und Länder, sodass jede Ebene 50 % der Mittel bereitstellt.
Bisherige Förderungen
Nach Angaben der Bundesregierung wurden in den letzten Jahren GRW‑Bundesmittel in Millionenhöhe für touristische Projekte in den Bundesländern Sachsen, Sachsen‑Anhalt und Thüringen bewilligt.
Zielsetzung
Ziel der Maßnahme ist die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur, insbesondere durch den Ausbau der touristischen Infrastruktur und die Unterstützung einzelbetrieblicher Investitionen.
Reaktion der AfD‑Fraktion
Die AfD‑Fraktion stellte im Parlament eine Kleine Anfrage (21/2924) und erhielt darauf die Antwort (21/3174) der Bundesregierung, in der die genannten Förderungen erläutert werden.
Ausblick
Weitere Mittel aus der GRW sollen künftig ebenfalls für touristische Vorhaben in anderen strukturschwachen Regionen bereitgestellt werden, wobei die genaue Höhe der Mittel von den jeweiligen Landesregierungen festgelegt wird.
Der Beschluss wurde am 29. Dezember 2025 veröffentlicht und steht im Kontext der laufenden Diskussion über die regionale Wirtschaftsförderung.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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