Internationaler Rahmen
Die Bundesregierung arbeitet in der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie auf EU-Ebene daran, verbindliche Sozial‑ und Sicherheitsstandards für die Seeschifffahrt zu etablieren. Ziel sei, dass diese Standards über die jeweiligen Flaggenstaaten umgesetzt werden.
Umsetzung über Flaggenstaaten
Nach Angaben der Regierung sollen die vereinbarten Standards von den Flaggenstaaten in die Praxis übertragen werden. Die Einhaltung werde im Rahmen der Hafenstaatkontrolle geprüft, wobei auch die deutsche Hafenstaatkontrollbehörde beteiligt sei.
Rolle der Hafenstaatkontrolle
Im Rahmen der Hafenstaatkontrolle werden Schiffe unter fremder Flagge auf die Einhaltung der internationalen Vorgaben hin untersucht. Die deutsche Behörde prüfe dabei insbesondere, ob Schiffe von Nicht‑Vertragsstaaten nicht bevorzugt behandelt würden.
Maritime Labour Convention
Die Bundesregierung setzt sich zudem bei den regelmäßigen Überarbeitungen des Seearbeitsübereinkommens für verbesserte Arbeits‑ und Lebensbedingungen der Seeleute ein. Das Übereinkommen gelte faktisch weltweit, weil Vertragsstaaten bei Kontrollen Schiffe von Nicht‑Vertragsstaaten nicht günstiger behandeln dürften.
Globale Geltung
Durch die globale Reichweite des Übereinkommens soll ein einheitliches Schutzniveau für Seeleute geschaffen werden. Die Bundesregierung betont, dass die Einhaltung der Standards ein Beitrag zur Sicherheit im internationalen Handel sei.
Bisherige Maßnahmen
Bereits vorherige Initiativen der Bundesregierung haben zur Einführung von Sicherheitszertifikaten für Schiffe geführt, die nachweislich die Unfallrate senken. Die neuen Bemühungen bauen auf diesen Erfahrungen auf und zielen auf eine umfassendere Regelung.
Ausblick
Die Regierung plant, die Ergebnisse der Hafenstaatkontrollen regelmäßig zu evaluieren und bei Bedarf weitere Anpassungen der internationalen Standards vorzuschlagen. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Schifffahrt erhalten bleiben, während die Arbeitsbedingungen der Seeleute verbessert werden.
Die Bundesregierung betont, dass die konsequente Umsetzung der Standards sowohl dem Schutz der Beschäftigten als auch der Umwelt zugute komme.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Übertragung