Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Frühstartrente beschlossen, die Kindern im Alter von sechs bis achtzehn Jahren ein staatlich gefördertes Kapitaldepot für die private Altersvorsorge bereitstellen soll.
Ziel und Funktionsweise
Jedes Kind erhält monatlich zehn Euro staatliche Zahlung, beginnend mit dem Geburtsjahrgang 2020. Eltern können bei einem Anbieter der reformierten privaten Altersvorsorge ein individuelles Depot eröffnen und freiwillig eigene Beiträge leisten. Der staatliche Zuschuss wird automatisch über den Anbieter abgewickelt, ohne dass ein zusätzlicher Antrag nötig ist.
Optionale Elternbeiträge
Eltern haben die Möglichkeit, das Depot zusätzlich zu besparen, zum Beispiel mit fünfzig Euro pro Monat. Diese freiwilligen Zuzahlungen erhöhen das angesparte Kapital erheblich, während der staatliche Anteil von insgesamt 1.440 Euro unverändert bleibt.
Finanzielle Projektionen
Unter der Annahme einer nominalen Jahreswertsteigerung von sieben Prozent kann das reine staatliche Kapital bis zum 18. Lebensjahr etwa 2.200 Euro erreichen. Ohne weitere Einzahlungen wächst dieses Vermögen bis zum Renteneintritt auf rund 53.000 Euro. Mit regelmäßigen Elternbeiträgen von fünfzig Euro monatlich kann das Depot bis zum Rentenbeginn sogar über 300.000 Euro betragen. Erträge bleiben bis zur Auszahlungsphase steuerfrei.
Kollektive Anlageoption
Für Kinder, deren Eltern kein individuelles Depot eröffnen, stellt der Bund eine kollektive Anlage bereit. Die Mittel werden vom Bund am Kapitalmarkt verwaltet und von der Deutschen Bundesbank betreut. Der daraus resultierende Anspruch kann bis zum 35. Lebensjahr in einen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen werden.
Einbindung in Rentenreformen
Die Frühstartrente ist Teil einer umfassenden Reformagenda, die die gesetzliche Rente, betriebliche und private Vorsorge stärken soll. Ab Januar 2027 stehen neue private Altersvorsorgeprodukte, insbesondere chancenorientierte Depots, zur Verfügung. Parallel dazu arbeitet die Alterssicherungskommission an einer verpflichtenden kapitalgedeckten Rentenkomponente, die in einem Gesetzespaket umgesetzt werden soll.
Ausblick
Durch die frühe Einbindung in kapitalmarktorientierte Anlagen soll die finanzielle Kompetenz der jungen Generation gefördert und ein zusätzlicher Baustein für die langfristige Rentenabsicherung geschaffen werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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