EU‑weite Vorgaben ab 2026

Die Bundesregierung hat das Verpackungsrecht‑Durchführungsgesetz beschlossen, um die europäische Verpackungsverordnung, die ab August 2026 in Kraft tritt, national umzusetzen. Ziel ist ein EU‑weiter einheitlicher Rechtsrahmen für Verpackungen, wobei ein Teil der Vorgaben unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gilt und ein anderer Teil von den einzelnen Ländern konkretisiert wird.

Umsetzung in Deutschland

Das Gesetz ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz und übernimmt bewährte Strukturen, um eine bürokratiearme und praktikable Regelung zu gewährleisten. Durch die nationale Durchführung soll die Umsetzung der EU‑Verordnung effizient und transparent erfolgen.

Erhöhte Recyclingquoten für Kunststoffe

Ab dem Jahr 2028 müssen die dualen Systeme für Kunststoffabfälle eine Recyclingquote von mindestens 75 % erreichen. Das Gesetz sieht mehrere Berechnungsmethoden vor und schafft zudem Absatzmärkte für chemisch recycelte Kunststoffe, um die Vorgaben zu unterstützen.

Verbraucherschutz und Designvorgaben

Alle Verpackungen erhalten einen EU‑weit harmonisierten Hinweis zu Recycling und Entsorgung, um die korrekte Sortierung zu erleichtern. Zudem dürfen schwer recycelbare Kunststoffe und gefährliche Stoffe wie PFAS nicht mehr verwendet werden, und das Design muss die Wiederverwertbarkeit fördern.

Begrenzung übergroßer Verpackungen

Die Verordnung schränkt überdimensionierte Verpackungen ein, die Verbraucher täuschen könnten, etwa durch unnötig große Luftpolster oder falsche Böden. Ziel ist, Verpackungen nur in dem Maße zu nutzen, wie sie für den Inhalt erforderlich sind.

Ausblick

Durch die höheren Recyclingquoten und die strengeren Design‑ und Kennzeichnungspflichten soll das Gesamtvolumen an Verpackungsmüll reduziert werden. Die Maßnahme unterstützt die EU‑Ziele für Kreislaufwirtschaft und stärkt den Verbraucherschutz in Deutschland.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundesregierung, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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