Deutschland: Bundesregierung gibt Auskunft zu Aufgaben des Bundesopferbeauftragten
Die Bundesregierung hat am 6. Juli 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion detaillierte Informationen zu den Tätigkeiten des Bundesopferbeauftragten bereitgestellt. Die Antwort umfasst Angaben zu beauftragten externen Dienstleistern, zu durchgeführten Veranstaltungen sowie zu Dienstreisen des Beauftragten.
Aufgabenfeld des Bundesopferbeauftragten
Der Bundesopferbeauftragte ist für die Belange von Opfern terroristischer und extremistischer Anschläge im Inland zuständig. Zu den Kernaufgaben zählen die Beratung der Opfer, die Koordination von Unterstützungsleistungen und die Vertretung ihrer Interessen gegenüber Behörden.
Externe Dienstleister
In der Antwort wurden die Rahmenbedingungen für die Beauftragung externer Dienstleister dargelegt. Es wurde erläutert, welche Leistungen ausgelagert werden, nach welchen Kriterien die Dienstleister ausgewählt werden und welche vertraglichen Regelungen gelten.
Veranstaltungen
Die Mitteilung enthält eine Aufstellung der im Berichtszeitraum organisierten Veranstaltungen. Darunter fallen Informationsveranstaltungen für Opfer, Fachseminare für Fachkräfte und öffentliche Dialoge, die jeweils mit dem Ziel der Aufklärung und Unterstützung der Betroffenen durchgeführt wurden.
Dienstreisen
Zusätzlich wurden Angaben zu den Dienstreisen des Bundesopferbeauftragten gemacht. Die Auflistung umfasst Zielorte, Reisedauer und den jeweiligen Anlass, etwa die Teilnahme an Konferenzen oder die Durchführung von Vor-Ort‑Gesprächen mit regionalen Ansprechpartnern.
Verfahrenstechnischer Kontext
Die Auskunft erfolgte im Rahmen der Kleinen Anfrage mit dem Aktenzeichen 21/6486, gestellt von der AfD‑Fraktion. Die Bundesregierung antwortete darauf mit dem Dokument 21/6794, das die geforderten Details enthält.
Veröffentlichung
Der Bericht wurde von der Pressestelle des Deutschen Bundestages im Rahmen der Parlamentsnachrichten veröffentlicht und ist unter der angegebenen Quelle einsehbar.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung