Bundesregierung gibt Auskunft zur Förderpraxis der Antidiskriminierungsstelle
Antwort auf Kleine Anfrage
In der Antwort (21/3457) wird erläutert, dass die Bundesregierung die im Rahmen der Förderprogramme bereitgestellten Mittel grundsätzlich nicht zurückfordern muss, wenn die Empfänger die Gelder nicht vollständig ausgeben. Diese Vorgehensweise entspricht den geltenden Haushaltsvorschriften und soll den Projektträgern Planungssicherheit geben.
Grundsätze der Fördermittelvergabe
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes vergibt Fördermittel nach einem festgelegten Verfahren, das die Einhaltung von Projektzielen, die Angemessenheit der Kosten und den Nachweis eines klaren Projektbezugs voraussetzt. Antragsteller müssen im Vorfeld einen detaillierten Projektplan vorlegen, der von der Stelle geprüft und genehmigt wird.
Keine Rückzahlung nicht ausgegebener Mittel
Laut der Antwort müssen Empfänger keine bereits bewilligten, aber nicht ausgegebenen Mittel zurückerstatten. Diese Regelung gilt für alle Förderprogramme der Antidiskriminierungsstelle, sofern keine anderweitigen vertraglichen Verpflichtungen bestehen.
Einzelfälle von Rückforderungen
In wenigen Fällen kam es zu Rückforderungen geringfügiger Beträge. Diese Rückforderungen betrafen Einzelausgaben, die entweder nicht förderfähig waren oder keinen hinreichenden Bezug zum genehmigten Projekt aufwiesen. Die betroffenen Projektträger wurden aufgefordert, die betreffenden Kosten zu korrigieren und die zu Unrecht erhaltenen Mittel zurückzuzahlen.
Kriterien für Förderfähigkeit
Die Antidiskriminierungsstelle prüft insbesondere, ob die beantragten Maßnahmen einen direkten Bezug zu den Zielen der Antidiskriminierungsarbeit haben. Projekte, die ausschließlich allgemeine Bildungs- oder Informationszwecke ohne spezifischen Diskriminierungsbezug verfolgen, können von einer Förderfähigkeit ausgeschlossen werden.
Weiteres Vorgehen
Ein Sprecher der Bundesregierung betonte, dass die Stelle weiterhin die Einhaltung der Förderrichtlinien überwachen und bei Bedarf gezielte Kontrollen durchführen werde, um die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel sicherzustellen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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