Keine Angaben trotz Anfrage
Die Bundesregierung teilte mit, dass sie keine öffentlichen Informationen darüber bereitstellt, ob dem Bundesamt für Verfassungsschutz Erkenntnisse zu dem Medium „Apollo News“ vorliegen oder welchen Beobachtungsstatus das Medium hat. Diese Aussage stammt aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion.
Begründung der Geheimhaltung
Die Behörde stuft die angefragten Fragen als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ein und verweist auf überwiegende Belange des Staatswohls. Laut Ministerium könne eine offene Auskunft Rückschlüsse auf Bearbeitungsschwerpunkte und den Kenntnisstand des Bundesamtes ermöglichen und damit die Erkenntnisgewinnung erschweren.
Weitere unbeantwortete Punkte
Auch Fragen zu nachrichtendienstlichen Methoden, etwa zu Anpassungen von Kriterien, Schwellenwerten oder Trainingsdatensätzen beim automatisierten Monitoring von Narrativen, blieben ohne Antwort. Ebenso wurde nicht offengelegt, welche externen Quellen das Bundesamt für Verfassungsschutz für seine Arbeit heranzieht.
Risiken bei einer Offenlegung
In der Antwort wird betont, dass eine Veröffentlichung solcher Details nachrichtendienstliche Vorgehensweisen, technische Fähigkeiten und das Aufklärungspotenzial der Behörde erkennbar machen und zu empfindlichen Informations‑ und Sicherheitslücken führen könnte.
Keine Auskunft zu IP‑Anfragen
Auf die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz Auskunftsersuchen von Bundesbehörden zu IP‑Adressen von Lesern oder Kommentatoren von „Apollo News“ erhalten habe, wurde ebenfalls keine Information gewährt, weder in offener noch in klassifizierter Form.
Zusammenfassung der Antwort
Die Bundesregierung beantwortete die Kleine Anfrage ausschließlich mit dem Hinweis auf die Geheimhaltungsstufe und verwies auf das übergeordnete Interesse des Staates, ohne weitere Details zu den genannten Themen preiszugeben.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5
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