Deutschland: Bundesregierung gibt keine Details zum Umbau von „Demokratie leben!“ für 2027 bekannt
Die Bundesregierung hat bislang keine konkreten Angaben darüber gemacht, wie die Förderrichtlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ im Jahr 2027 umgestaltet werden sollen. Die Information stammt aus einer Antwort (21/5411) auf eine Kleine Anfrage (21/4932) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die am 22. April 2026 veröffentlicht wurde.
Begründung des noch laufenden Prozesses
Als Grund für das Fehlen detaillierter Pläne nennt die Regierung, dass der Umbauprozess noch nicht abgeschlossen sei. Die Ausführungen wurden im Rahmen der parlamentarischen Anfrage gegeben und verdeutlichen, dass weitere interne Abstimmungen erforderlich sind.
Weiterentwicklung der Programmschwerpunkte
Ungeachtet der offenen Fragen soll das Programm ab 2027 die Schwerpunkte Demokratiebildung und Prävention von Extremismus stärker berücksichtigen. Diese Zielsetzung wurde bereits in früheren Ankündigungen festgelegt und bleibt unverändert.
Auslaufende Teilbereiche zum Jahresende
Die Programmbereiche „Innovationsprojekte“ sowie „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ laufen zum 31. Dezember 2026 aus. Die bisherigen Ergebnisse werden gesichert und stehen für mögliche Folgeprojekte zur Verfügung.
Neue Handlungsebenen
Die Bundesregierung plant künftig vier Handlungsebenen: Kommune, Land, Bund und digitaler Raum. Diese Struktur soll die Umsetzung von Maßnahmen flexibler und stärker vernetzt gestalten.
Staatliche Verantwortung und Prävention
In der Antwort betont die Regierung, dass der freiheitliche demokratische Verfassungsstaat von zivilgesellschaftlichem Engagement profitiere und der Staat verpflichtet sei, im Rahmen einer wehrhaften Demokratie die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen. Die Vergabe von Fördermitteln muss daher im Einklang mit der verfassungsgemäßen Ordnung stehen, um keine extremistischen Gruppierungen zu begünstigen.
Verfahren zur Fördermittelbewilligung
Die Bewilligung von Förderungen soll sich an dem genannten Rahmen der verfassungsgemäßen Ordnung orientieren. Dies soll sicherstellen, dass staatliche Mittel nicht zur Unterstützung von Aktivitäten verwendet werden, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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