Antwort der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat in einer schriftlichen Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion das mögliche Kostensenkungspotenzial der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK) bei Güterzügen erläutert. Dabei wurde betont, dass das DAK‑Basispaket die Vorbereitungszeit für Zugbildung und -zerlegung verkürze, weil manuelle Kuppel‑ und Entkupplvorgänge sowie die Erfassung der Wagenreihung und die Bremsprobe entfallen.
Fehlende Kostendaten
Nach Angaben der Bundesregierung liege derzeit keine Kennzahl vor, die das konkrete Kostensenkungspotenzial in Prozent der Betriebskosten pro gefahrenem Trassenkilometer ausdrücke. Die Behörde verwies auf laufende und zukünftige Untersuchungen im Rahmen des „Europe’s Rail“-Programms, die eine trassenkilometerbezogene Prozentangabe ermöglichen sollen.
Forschungsprogramme und Konkurrenz
In der Antwort wurde zudem das Bundesprogramm „Zukunft Schienengüterverkehr“ (Z‑SGV) genannt. Dieses fördere Innovationsvorhaben in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik, die die Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz des Schienengüterverkehrs steigern könnten. Die Regierung betonte, dass diese Vorhaben nicht in Konkurrenz zur Einführung der DAK stehen.
Alternative Kupplungssysteme
Alternative Systeme oder Verfahren zur Automatisierung des Kuppel‑ und Entkupplvorgangs, die die Schraubenkupplung beibehalten, seien bislang im Rahmen des Z‑SGV nicht gefördert worden. Die Bundesregierung sah daher keine Überschneidung mit der DAK‑Entwicklung.
Forschungsprojekte des DZSF
Das Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung (DZSF) habe zahlreiche Auftragsforschungsprojekte im Bereich Schienengüterverkehr ausgeschrieben, die sich mit der Effizienzsteigerung im Einzelwagenverkehr befassen. Diese Projekte seien unabhängig von der DAK‑Entwicklung und würden keine Kupplungsentwicklung betreuen.
Ausblick und weitere Untersuchungen
Die Bundesregierung kündigte an, die Ergebnisse der laufenden Untersuchungen im „Europe’s Rail“-Programm zu veröffentlichen, sobald belastbare Daten vorliegen. Bis dahin könne keine definitive Prozentangabe zum Kostensenkungspotenzial der DAK gemacht werden.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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