Die Bundesregierung hat im Rahmen einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion die laufenden Kosten für das Asse‑II‑Projekt auf rund 191,11 Millionen Euro im vergangenen Jahr beziffert. Die Summe umfasst sämtliche Personalkosten, Sachkosten, Fertigungsgemeinkosten sowie Verwaltungsgemeinkosten, die mit der Stilllegung und Rückholung von etwa 47.000 Kubikmetern schwach‑ und mittelradioaktiven Abfalls verbunden sind.
Kostenzusammensetzung
Nach Angaben der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) setzen sich die ausgewiesenen Ausgaben aus Personal, Material, übergreifenden Fertigungsleistungen und administrativen Aufwendungen zusammen. Die Aufschlüsselung wurde nicht weiter detailliert, jedoch betont die Bundesregierung, dass die Gesamtkosten erst nach Abschluss der Planungsphase präzise geschätzt werden können.
Unklare Gesamtkosten
In der Antwort wird darauf hingewiesen, dass eine abschließende Gesamtkostenschätzung bis zum Ende der Stilllegung der Schachtanlage nicht möglich sei. Die Bundesregierung führt an, dass die Rückholung erst dann zuverlässig kalkuliert werden könne, wenn die Planung detailliert und die Stilllegungsmaßnahmen feststehen.
Verzögerter Rückholbeginn
Die BGE teilte Mitte April mit, dass der seit 2020 angestrebte Rückholbeginn im Jahr 2033 nicht mehr realisierbar sei. Ein neuer Termin könne derzeit nicht genannt werden, da die Rahmenbedingungen noch nicht ausreichend definiert seien.
Fragen der AfD‑Fraktion
Die AfD‑Fraktion hatte in ihrer Anfrage nach dem Fortgang, der Kostenentwicklung und der Verwaltungssteuerung des Rückholprojekts gefragt. Die Bundesregierung beantwortete die Fragen, betonte jedoch die Unsicherheit bei der langfristigen Kostenprognose.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, die Detailplanung der Rückholung weiter voranzutreiben, um künftig belastbare Schätzungen für Aufwand und Dauer vorlegen zu können. Bis dahin bleiben die jährlichen Ausgaben für das Projekt auf dem aktuellen Niveau von rund 191 Millionen Euro.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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