Deutschland: Ăśberblick zu GBA-Ermittlungsverfahren mit Terrorismusbezug
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Anfrage‑Nr. 21/5040) Zahlen zu den beim Bundesgerichtshof (GBA) geführten Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts mit Terrorismusbezug veröffentlicht. Der Bericht bezieht sich auf den Stichtag 1. März 2026.
Kategorien der Ermittlungsverfahren
Die bereitgestellten Daten umfassen Verfahren mit Bezug zu Rechtsterrorismus, Linksterrorismus, islamistischem Terrorismus (religiöse Ideologie), internationalem nicht‑islamistischem Terrorismus (ausländische Ideologie) sowie internationalem Terrorismus (sonstige Zuordnung).
Verfahren und Zuständigkeit
Der Generalbundesanwalt leitet die Verfahren, die vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden. Der GBA ist das höchste Strafgericht für besonders schwere Straftaten, zu denen auch terroristische Straftaten zählen.
Hintergrund der Anfrage
Die Kleine Anfrage (21/5040) forderte detaillierte Angaben zur Zahl und Art der Verfahren, um die Lageeinschätzung im Bereich Terrorismus zu verbessern. Die Bundesregierung beantwortete die Anfrage mit dem Schreiben 21/5343.
Antwort der Bundesregierung
In der Antwort wurden die gewünschten Informationen über die genannten Terrorismus‑Kategorien übermittelt. Konkrete Zahlen wurden im vorliegenden Auszug nicht genannt, jedoch wurde bestätigt, dass aktuelle Daten vorliegen und dem Parlament zur Verfügung stehen.
Veröffentlichung und weitere Hinweise
Der Bericht wurde im Rahmen der Parlamentsnachrichten „heute im Bundestag“ (hib) veröffentlicht. Interessierte können ergänzende Informationen über die offiziellen Kommunikationskanäle des Bundestags, darunter BlueSky, Mastodon und X, abrufen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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