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Bundesregierung gibt Überblick zum Rückbau deutscher Atomkraftwerke
AI GENERATED 24.08.2026 18:20 Umwelt, Energie und Ressourcen

Bundesregierung gibt Überblick zum Rückbau deutscher Atomkraftwerke

Deutschland: Bundesregierung gibt Überblick zum Rückbau deutscher AtomkraftwerkeEin Sprecher der Bundesregierung hat am 24. August 2026 den aktuellen Stand des Rückbaus der deutschen Atomkraftwerke dargelegt. Die Auskünfte erfolgten…

Deutschland: Bundesregierung gibt Überblick zum Rückbau deutscher Atomkraftwerke

Ein Sprecher der Bundesregierung hat am 24. August 2026 den aktuellen Stand des Rückbaus der deutschen Atomkraftwerke dargelegt. Die Auskünfte erfolgten im Rahmen einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion und umfassen sowohl die drei zuletzt stillgelegten Anlagen als auch weitere bereits länger im Rückbau befindliche Kraftwerke.

Rückbau der letzten drei Kernkraftwerke

Die am 15. April 2023 abgeschalteten Anlagen Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 erhielten zwischen April 2023 und September 2024 ihre Stilllegungs‑ und Abbaugenehmigungen. Laut Aussage der Bundesregierung wurden die Reaktorkerne bereits entladen und der Abbau nicht mehr benötigter Komponenten, etwa Rohrleitungen und Turbinenteile, eingeleitet. Der Reaktordruckbehälter befinde sich noch in Einbaulage, wobei Demontage‑ und Zerlegungsarbeiten bereits laufen. Die Anlagen seien derzeit noch nicht vollständig kernbrennstofffrei, und die Dampferzeuger befänden sich in unterschiedlichen Abbauzuständen.

Fortgeschrittener Rückbau der vier älteren Anlagen

Die Kraftwerke Grafenrheinfeld, Philippsburg 2, Grohnde und Brokdorf, die zwischen Dezember 2019 und 2024 ihre Genehmigungen erhalten haben, seien weiter fortgeschritten. Alle vier Anlagen seien brennelement‑ und brennstabfrei. In Grafenrheinfeld und Philippsburg 2 laufen bereits fortgeschrittene Demontagephasen, die den Abbau des Reaktordruckbehälters, des Dampferzeugers und weiterer Primärkreislauf‑Komponenten umfassen. Die Kühltürme beider Anlagen seien bereits abgerissen. In Grohnde und Brokdorf werden vorbereitende Maßnahmen wie Außerbetriebnahme, Stilllegung nicht mehr benötigter Systeme, Dekontaminationsarbeiten sowie die Demontage erster Anlagenteile durchgeführt.

Weitere Dismantierungsarbeiten an Gundremmingen B und Grundremmingen C

Im AKW Gundremmingen B sei mit der Demontage der Einbauten des Brennelementlagerbeckens und des Reaktordruckbehälters begonnen worden; auch hier seien die Kühltürme bereits abgerissen. Beim AKW Grundremmingen C wurden laut Angaben der Bundesregierung Generatoren, Turbinen, Pumpen und Armaturen im Maschinenhaus abgebaut. An den übrigen Kernkraftwerken sei der Abbau weit fortgeschritten, wesentliche Hauptkomponenten seien demontiert, und an einigen Standorten seien bereits Gebäude oder Gebäudeteile zurückgebaut worden.

Allgemeiner Fortschritt und aktuelle Zustände

Insgesamt zeige der Rückbau der deutschen Atomkraftwerke einen hohen Fortschritt. Die meisten Anlagen befänden sich in unterschiedlichen Demontage‑ und Rückbaustadien, wobei zentrale Bauteile wie Reaktordruckbehälter, Dampferzeuger und Kühltürme bereits entfernt wurden. Die Bundesregierung betont, dass die Arbeiten planmäßig voranschreiten und die Sicherheitsstandards eingehalten werden.

Keine Pläne zur Wiederinbetriebnahme

Die Bundesregierung erklärte, es gebe keinerlei Maßnahmen zur Reaktivierung der Anlagen. In der laufenden Legislaturperiode habe es weder Gespräche zwischen der Bundesregierung und den Betreibern über einen Rückbaustopp noch über eine mögliche Wiederinbetriebnahme gegeben. Das Bundesumweltministerium habe zudem keine Gutachten oder Stellungnahmen zu einer Wiederinbetriebmung vorgelegt.

Reaktion der AfD‑Fraktion

Die AfD‑Fraktion hatte im Zuge ihrer Kleinen Anfrage nach dem aktuellen Stand des Rückbaus und nach möglichen Maßnahmen zur Reaktivierung gefragt. Die erhaltenen Informationen geben der Fraktion einen umfassenden Überblick über den Fortschritt und bestätigen das Fehlen von Plänen zur Wiederinbetriebnahme.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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