Deutschland: Bundesregierung hält Informationsmöglichkeiten für ausreichend – Keine zusätzlichen Transparenzmaßnahmen für Integrationsbeauftragten
Die Bundesregierung bewertet die bestehenden parlamentarischen, gesetzlichen und öffentlichkeitswirksamen Informationskanäle als ausreichend, um die Transparenz der Arbeit des Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration und für Antirassismus gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu gewährleisten.
Hintergrund der Anfrage
Die Bewertung erfolgte im Rahmen einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Dokument 21/6445). In der Antwort (Dokument 21/6751) betont die Regierung, dass die vorhandenen Mechanismen bereits die geforderte Transparenz sicherstellen.
Rechtliche Grundlagen
Der Beauftragte ist Teil der Organisationsstruktur einer obersten Bundesbehörde und unterliegt damit der parlamentarischen Kontrolle. Das geltende Informationsrecht gegenüber der Bundesregierung, das Auskunftsrecht der Presse sowie die Regelungen zum Zugang zu Informationen des Bundes bilden die rechtliche Basis.
Bisherige Maßnahmen
Bislang seien keine gesonderten Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz über die genannten Informationswege hinaus ergriffen worden. Die Regierung verweist darauf, dass die bestehenden Vorgaben bereits umfassend seien.
Weitere Schritte
Ein Hinweis auf mögliche zukünftige Anpassungen fehlt in der aktuellen Antwort. Die Bundesregierung hat jedoch erklärt, dass sie die Wirksamkeit der bestehenden Regelungen kontinuierlich prüfe.
Veröffentlichung
Die Information wurde über die Pressestelle des Deutschen Bundestages (hib) am 02.07.2026 veröffentlicht. Verantwortlich für die Veröffentlichung war Frank Bergmann, V.i.S.d.P., unterstützt von der Redaktion des Parlamentsnachrichten-Teams.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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