Die Bundesregierung bestätigt, dass die Bereitstellung der staatlichen EUDI-Wallet für den 2. Januar 2027 vorgesehen ist. Diese Aussage stammt aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Hintergrund der Anfrage
Die Kleine Anfrage (21/6866) richtete sich an die Bundesregierung, um den aktuellen Stand des Projekts zu erfragen. In der darauf folgenden Antwort (21/7319) wurde festgehalten, dass das ursprüngliche Zieldatum unverändert bleibt.
Funktionen der EUDI-Wallet
Die digitale Brieftasche soll Bürgern ermöglichen, sich europaweit mit einer Smartphone‑App auszuweisen. Neben Personalausweis und Führerschein können künftig auch Versicherungsnachweise digital vorgezeigt werden.
Zeitplan und nächste Schritte
Für den 2. Januar 2027 ist die Bereitstellung einer ersten Version geplant. Diese Basisausgabe soll nachträglich um weitere Funktionen erweitert werden, um den Anwendungsbereich zu vergrößern.
Ausblick auf zukünftige Erweiterungen
Die Bundesregierung betont, dass die erste Version nur den Grundumfang abdeckt. Weitere Module, etwa für digitale Führerscheine oder zusätzliche Nachweisdokumente, sollen in späteren Entwicklungsphasen integriert werden.
Politische Reaktionen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die unveränderte Zielsetzung begrüßt und fordert gleichzeitig eine transparente Kommunikation über den Fortschritt des Projekts.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
Ende der Uebertragung