Die Bundesregierung verfügt über keine bundesweiten Statistiken zu Bewerbern für das Schöffenamt, die verdächtigt werden, verfassungsfeindliche Positionen zu vertreten. Ebenso fehlen Angaben darüber, wie viele dieser Bewerber nicht gewählt, von Vorschlagslisten gestrichen oder bereits amtierende Schöffen wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue ihres Amtes enthoben wurden.
Fehlende Daten auf Bundesebene
Nach Angaben der Bundesregierung liegen solche Zahlen im Zuständigkeitsbereich der Länder. Die Behörde betont, dass sie keine eigenen Erhebungen zu diesem Thema durchgeführt hat und daher keine konkreten Werte vorlegen kann.
Anfrage der AfD-Fraktion
Die Auskunft erfolgte im Rahmen einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (21/7164). In ihrer schriftlichen Antwort (21/7420) bestätigte die Bundesregierung, dass sie zu den geforderten Daten keine Informationen besitzt.
Hinweise auf extremistische Aufrufe
Im Zusammenhang mit einer laufenden Debatte über Extremisten im Schöffenamt verwies die Bundesregierung auf Aufrufe extremistischer Parteien vor der Schöffenwahl 2023. So haben die als rechtsextrem eingestuften „Freien Sachsen“ ihre Mitglieder dazu aufgefordert, sich als Schöffen zu bewerben.
Gesetzliche Diskussionen im Justizministerium
Gegenwärtig prüft das Bundesjustizministerium mögliche gesetzliche Änderungen. Die Abstimmung über einen Anpassungsbedarf im Richterrecht sei jedoch noch nicht abgeschlossen, sodass die Bundesregierung keine Aussagen zu konkreten Ausgestaltungen oder zu einem möglichen Gesetzentwurf machen könne.
Rechtliche Vorgaben zur Verfassungstreue
Nach geltendem Recht ist die „besondere Verfassungstreue“ eine zwingende Voraussetzung für die Ernennung von Schöffen. Ob das Verhalten einer Person Anlass zur Annahme gibt, dass sie nicht jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einsteht, muss im Einzelfall entschieden werden.
Ausblick
Die Bundesregierung signalisiert, dass weitere Gespräche im Justizministerium folgen werden, um zu prüfen, ob und in welchem Umfang gesetzliche Anpassungen erforderlich sind. Gleichzeitig bleibt die Erhebung von Bundesdaten zu diesem Thema offen.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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