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Bundesregierung hat keine offizielle Liste von Textil- und Schuhunternehmen zum Vernichtungsverbot veröffentlicht
AI GENERATED 27.07.2026 14:30 Umwelt, Energie und Ressourcen

Bundesregierung hat keine offizielle Liste von Textil- und Schuhunternehmen zum Vernichtungsverbot veröffentlicht

Die Bundesregierung teilte mit, dass derzeit keine amtliche Liste von Unternehmen der Textil- und Schuhbranche vorliegt, die nach den EU‑Verordnungen (EU) 2024/1781 und der delegierten Verordnung 2026/296 dem Vernichtungsverbot…

Die Bundesregierung teilte mit, dass derzeit keine amtliche Liste von Unternehmen der Textil- und Schuhbranche vorliegt, die nach den EU‑Verordnungen (EU) 2024/1781 und der delegierten Verordnung 2026/296 dem Vernichtungsverbot für unverkaufte Verbraucherprodukte unterliegen.

Hintergrund der EU‑Verordnung

Seit dem 19. Juli 2026 verbietet die Europäische Union großen Unternehmen grundsätzlich, unverkaufte Bekleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe zu vernichten, um das Phänomen der Fast‑Fashion zu bekämpfen und Ressourcen‑ sowie Umweltschutz zu stärken.

Regierungssicht auf Ausnahmeregelungen

Die Bundesregierung betont, dass die in der delegierten Verordnung 2026/296 festgelegten Ausnahmegründe geeignet seien, die Verhältnismäßigkeit der Regelung sicherzustellen, und setzte sich dafür ein, dass weitgehende Ausnahmen enger gefasst werden, um den Anwendungsspielraum zu begrenzen.

Evaluationsansatz

In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heißt es, dass der Umgang mit dem Verbot zu gegebener Zeit evaluiert werden soll, um mögliche Anpassungen zu prüfen.

Weitere Informationen

Die Bundesregierung verweist auf die offizielle Antwort (Dokument 21/7235) und die zugrundeliegende Kleine Anfrage (Dokument 21/7041) für detaillierte Auskünfte zu den Regelungen und deren Umsetzung.

Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).

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