Hintergrund der Anfrage
Im Juni 2026 beantwortete die Bundesregierung eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Anfrage (21/5894) forderte Auskünfte über mögliche Verknüpfungen von Rechtsextremisten mit organisierter Kriminalität (OK). Die Antwort (21/6192) liefert die Ergebnisse einer internen Prüfung für das Jahr 2024.
Ermittelte OK‑Gruppierungen
Die Prüfung ergab, dass im Jahr 2024 drei organisierte Kriminalitäts‑Gruppierungen identifiziert wurden, die entweder der politisch rechts motivierten Kriminalität zugeordnet werden konnten oder zumindest Verbindungen zu ihr aufwiesen. Alle drei Gruppen wurden von den zuständigen Behörden als relevant für die Sicherheitslage eingestuft.
Verbindung zur Drogenkriminalität
Eine der drei Gruppierungen wurde eindeutig der politisch rechts motivierten Kriminalität zugeordnet und war gleichzeitig in der organisierten Rauschgiftkriminalität aktiv. Die Bundesregierung betont, dass diese Doppelzugehörigkeit besondere Beobachtungs- und Präventionsmaßnahmen erfordere.
Bezug zu Menschenhandel und Ausbeutung
Bei einer zweiten Gruppierung konnten Bezüge zur politisch rechts motivierten Kriminalität im Bereich Menschenhandel und Ausbeutung festgestellt werden. Die Behörden prüfen, inwiefern diese Verbindungen die bestehende Bekämpfung von Menschenhandelsnetzwerken beeinflussen.
Weitere Verbindung zur Drogenkriminalität
Die dritte Gruppierung wies ebenfalls Verbindungen zur politisch rechts motivierten Kriminalität auf, jedoch ausschließlich im Kontext der organisierten Rauschgiftkriminalität. Auch hier wird eine verstärkte Überwachung empfohlen.
Antwort der Bundesregierung
Die Bundesregierung erklärte, dass die Erkenntnisse zu den drei OK‑Gruppen in die laufenden Sicherheitsstrategien einfließen und weitere Analysen folgen werden. Ein Schwerpunkt liege auf der Koordination zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den Stellen, die für die Prävention von Rechtsextremismus zuständig sind.
Ausblick
Die Ergebnisse der Antwort sollen künftig als Basis für parlamentarische Debatten und mögliche Gesetzesinitiativen dienen. Die Bundesregierung plant, die Situation regelmäßig zu evaluieren und die Öffentlichkeit über weitere Entwicklungen zu informieren.Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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