Auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion vom 21. Juli 2026 hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass sie mangels statistischer Erhebungen keine Aussage zu den Gründen des Anstiegs der Abfragezahlen bei der Bestandsdatenauskunft treffen könne.
Antwort der Bundesregierung
In ihrer schriftlichen Antwort (21/8102) erklärte die Bundesregierung, dass sie keine statistischen Daten zu den Ursachen des Anstiegs vorliegen habe und daher keine fundierte Bewertung abgebe.
Statistischer Hintergrund
Laut Angaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) erreichte die Zahl der automatisierten Datenabfragen im Jahr 2025 einen historischen Rekordwert von 35,11 Millionen.
Schnittstellen bei Sicherheitsbehörden
Die Bundesregierung bestätigte, dass das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und der Zoll über eine direkte, automatisierte Softwareschnittstelle zum Abrufsystem der BNetzA verfügen. Das Bundeskriminalamt erfasst die Nutzung nicht statistisch, und die Bundespolizei verfügt über keine solche Schnittstelle.
Vertrauliche Angaben zum BfV
Zur Häufigkeit des Gebrauchs der Schnittstelle durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wurde die Frage aus Gründen des Staatswohls als Verschlusssache (VS‑Nur für den Dienstgebrauch) eingestuft und kann nicht beantwortet werden.
Vertrauliche Angaben zum BND
Auch die Anfrage zur Nutzung der Bestandsdatenauskunft durch den Bundesnachrichtendienst (BND) wurde mit dem Hinweis beantwortet, dass die Informationen das Staatswohl in besonders hohem Maße berühren und daher nicht offengelegt werden können.
Begründung für Zurückhaltung
Die Bundesregierung verwies zudem auf die Gefahr von Rückschlüssen auf die operativen Fähigkeiten des MAD, weshalb weitergehende Angaben aus Sicherheitsgründen unterbleiben.
Anliegen der AfD
Die AfD‑Fraktion hatte nach Details zur Bestandsdatenauskunft nach dem Telekommunikationsgesetz gefragt und betont, dass das Instrument für deutsche Sicherheits‑ und Strafverfolgungsbehörden zu den am häufigsten genutzten Ermittlungswerkzeugen gehöre.
Zusammenfassung
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Bundesregierung keine statistischen Erhebungen zu den gestiegenen Abfragezahlen vorweisen kann, dass nur bestimmte Behörden über direkte Schnittstellen verfügen und dass weitere Auskünfte aus Gründen des Staatswohls nicht veröffentlicht werden.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Deutscher Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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