DE: Bundesregierungsantwort zur Kooperation am Hambacher Schloss
Der Vertreter der Bundesregierung im Vorstand der Stiftung Hambacher Schloss teilte mit, dass keine Kenntnisse über Kooperationen, Projektvereinbarungen oder Förderbeziehungen mit den genannten lokalen Initiativen vorliegen.
Hintergrund der Anfrage
Die Aussage erfolgte im Rahmen einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD‑Fraktion, die am 21. Juni 2026 gestellt wurde. Die Bundesregierung bezieht sich dabei auf das Dokument 21/5642.
Genannte Initiativen
Zu den genannten Organisationen zählen die Engagierte Jugend Neustadt e.V., der Freundeskreis Hambacher Fest 1832, die Friedensinitiative e.V. Neustadt an der Weinstraße, die Bürgerinitiative „Neustadt bleibt bunt“, der Verein „Omas gegen Rechts Neustadt/Weinstraße“, das Regionale Bündnis gegen Rechts Neustadt sowie die Weinstraßen Antifa.
Stellungnahme des Kulturstaatsministers
Der Kulturstaatsminister Wolfram Weimer betonte in einer öffentlichen Äußerung, dass Orte der deutschen Demokratiegeschichte nicht der AfD überlassen werden dürften. Die Bundesregierung sieht darin keinen Verstoß gegen die parteipolitische Neutralitätspflicht staatlicher Stellen.
Interpretation der Neutralitätspflicht
In der Antwort wird erklärt, dass die Äußerungen allgemein und grundsätzlich darauf abzielen, dass historische Stätten nicht parteipolitisch oder ideologisch instrumentalisiert werden sollen.
Weitere Erläuterungen
Die Bundesregierung betont, dass keine finanziellen oder organisatorischen Verbindungen zu den genannten Gruppen bestehen und dass die öffentlichen Aussagen des Ministers im Sinne der Wahrung der historischen Unabhängigkeit zu verstehen sind.
Dieser Bericht basiert auf Informationen von Bundestag, lizenziert unter Amtliches Werk gem. § 5 UrhG (Deutschland).
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